Acht Bildende Künstlerinnen und Künstler erhalten ab 2020 Mietzuschüsse

Zum dritten Mal hat der Rat der Stadt Köln die Vergabe von Mietzuschüssen an Bildende Künstlerinnen und Künstler beschlossen. Die Kunstschaffenden erhalten die Mietzuschüsse für den Zeitraum von 2020 bis 2024 für privat angemietete Ateliers. Die Höhe der Mietzuschüsse beträgt für alle Künstlerinnen und Künstler insgesamt rund 13.300 Euro jährlich.

Die Atelierförderung ist ein wichtiges Instrument der Künstlerförderung durch die Stadt. Neben der Vermietung eigener städtischer Ateliers vergibt die Stadt eine Förderung für die Anmietung privater Ateliers. Neben Bauzuschüssen für den Ausbau privater Ateliers vergeben wir regelmäßig Mietzuschüsse. Dieses Instrument wird sehr stark nachgefragt,

erläutert Kulturamtsleiterin Barbara Foerster.

Für den Mietzuschuss des Atelierförderprogramms konnten sich in Köln lebende Künstlerinnen und Künstler bewerben. Der Mietzuschuss wird gewährt, wenn die Kaltmiete für das Atelier sechs bis 14 Euro pro Quadratmeter beträgt. Die Höhe des Mietzuschusses richtet sich nach der Größe der angemieteten Arbeitsfläche.

36 Künstlerinnen und Künstler hatten sich bis zum 16. September 2019 für diesen Mietzuschuss beworben. Die Auswahl der Bildenden Künstlerinnen und Künstler erfolgte durch den Atelier-Beirat aufgrund der Beurteilung des künstlerischen Werdegangs jedes einzelnen Bewerbers. Zusätzlich zu den acht ausgewählten Künstlerinnen und Künstlern wurden noch zwei Nachrücker-Plätze nach dem Ranking der beurteilten Mappen vergeben.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit