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Wir sind aktuell telefonisch nicht gut erreichbar, daher bitte alle Anfragen per E-Mail53-Gesundheitszeugnis@stadt-koeln.de

Belehrungen für den Lebensmittelbereich

Sie möchten erstmalig im Lebensmittelbereich tätig werden? Hierzu benötigen Sie vorab eine Belehrung (§ 43 Infektionsschutzgesetz, IFSG). In einem Kurzvortrag werden Sie von Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes über die rechtlichen Voraussetzungen und die gesundheitlichen Risiken belehrt.

Benötigte Dokumente

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Downloads und Infos

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Freie Termine zur Präsenzbelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz im Gesundheitsamt:  

am 2. April 2025 um 9:45 Uhr

am 7. April 2025 um 9:45 und 11 Uhr

am 8. April 2025 um 8:30 und 11 Uhr

am 9. April 2025 um 9:45 und 11 Uhr

am 14. April 2025 um 9:45 und 11 Uhr

am 15. April 2025 um 11 Uhr 

am 16. April 2025 um 8:30 und 11 Uhr

am 22. April 2025 um 8:30 und 9:45 Uhr

am 23. April 2025 um 8:30 und 11 Uhr

ab 28. April 2025

Montag bis Mittwoch um 8:30 oder 9:45 oder 11 Uhr

Anmeldung über Anmeldeformular Präsenzbelehrung im Gesundheitsamt Köln (siehe unten "Anmeldeformular").

Anmeldung auch möglich per E-Mail53-Gesundheitszeugnis@stadt-koeln.de

Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und Wunschtermin

Personen mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen (Lesen und Sprechen) benötigen eine*n Dolmetscher*in (dies kann eine Person aus Freundes- oder Familienkreis sein), um an der Belehrung nach §43 IfSG teilnehmen können.

Da es sich um eine Gruppenbelehrung handelt können keine Kinder mitgebracht werden.

Zweitschriften/Kopien können im Gesundheitsamt Köln abgeholt werden:

Montag bis Donnerstag in der Zeit zwischen 8:30 bis 11 Uhr. Alternativ werden diese auch per Post zugeschickt. Details siehe unten unter "Zweitschrift".

Die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz kann auch Online durchgeführt werden: siehe Online-Belehrung.

Wenn Sie sich für die Online-Belehrung entscheiden, läuft die komplette Abwicklung und Begleitung durch das Technologiezentrum Glehn.

Hierüber kann keine Zweitschrift erstellt werden.

Wichtige Hinweise

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  • Präsenzbelehrung im Gesundheitsamt Köln: Belehrung nur mit Termin!
  • Anmeldung per Anmeldeformular Belehrung nach § 43 IFSG
  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und 2 bis 3 Wunschtermine (Montag bis Donnerstag jeweils um 8:30 Uhr, 9:45 Uhr oder 11 Uhr)
  • Bei nicht ausreichenden deutschkenntnissen, muss eine dolmetschende Person mitgebracht und mit angemeldet werden.

Anmeldeformular Präsenzbelehrung im Gesundheitsamt Köln

Anmeldeformular Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz

Die Terminbestätigung erfolgt ebenfalls per E-Mail.

  • Seit 1. Juli 2017 ist die Bescheinigung für Inhaber*innen der Ehrenamtskarte NRW kostenfrei, aber die Bescheinigung ist auch nur für die ehrenamtliche Tätigkeit gültig. Die kostenfreie Belehrung kann nur in der Präsenzbelehrung angeboten werden. 
  • Kostenübernahmebescheinigung: Ein Bescheid des Jobcenters beziehungsweise ein Antrag auf Erstattung einer Behörde ist hier nicht ausreichend. Die Kostenübernahmebescheinigung muss an das Gesundheitsamt Köln gerichtet sein und mit der Rechnungsadresse und Unterschrift versehen sein.
  • Nachmittagsbelehrungen nur für Gruppen/Firmen, ab einer Anzahl von mindestens 10 teilnehmenden Personen.

Wann kann ich zur Belehrung kommen?

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Anmeldezeitraum:

Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 11 Uhr.

  • Kommen Sie nur mit Terminbestätigung ins Anmeldebüro (Zimmer 35) des Gesundheitsamtes.
  • Kalkulieren Sie eine Wartezeit ein.
  • Nehmen Sie an der Belehrung teil (etwa 30 Minuten).
  • Anschließend erhalten Sie Ihre Bescheinigung.
  • Gebühren Bescheinigung: 25 Euro - Kassenautomat: Bar- und EC-Kartenzahlung möglich.
  • Inhaber*innen der Ehrenamtskarte NRW sind von den Gebühren befreit!

Informationen zur Schüler*innen-Belehrung/Schulpraktikum!

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Wo findet die Anmeldung zur Belehrungen statt?

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Zweitschrift

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Zweitschriften können wieder persönlich im Gesundheitsamt Köln abgeholt werden:

Montag bis Donnerstag in der Zeit zwischen 8:30 Uhr bis 11 Uhr!

Gebühren Zweitschrift: 15 Euro - Kassenautomat: Bar- und EC-Kartenzahlung möglich.

Zweitschrift/Kopien können auch per Post zugeschickt werden:

E-Mail an: 53-Gesundheitszeugnis@stadt-koeln.de

Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und schriftlich, dass die Gebühren in Höhe von 15 Euro nach Erhalt der Zweitschrift und Rechnung überwiesen werden.

Eine Zweitschrift kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Bescheinigung im Gesundheitsamt Köln erworben wurde und die Daten noch im System gespeichert sind. 

Aktuell können für eine Online durchgeführte Belehrung keine Zweitschriften erstellt werden!

Online-Belehrung

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Allgemeine telefonische Auskunft

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Wer benötigt eine Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz?

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Häufig gestellte Fragen

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Aus- und Weiterbildung in der Hygiene (Belehrungen)
Neumarkt 15-21
50667 Köln
Telefon
0221 / 221-25155 0221 / 221-25638 oder Bürgertelefon: 115 oder 0221 / 221-0
Telefax
0221 / 221-28635
Kontakt
Öffnungszeiten

Anmeldezeitraum: Montag, bis Freitag von 8:30 bis 11:30 Uhr
Nachmittags: nach Vereinbarung

Anfahrt

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