Beendigung der Normenkontrollverfahren macht zügige Weiterentwicklung möglich

Auf dem Gelände des einstigen Industriehafens in Deutz entsteht in den kommenden Jahren ein lebendiges und nachhaltiges Stadtquartier. Hierfür hat die Stadt Köln im Jahr 2018 eine städtebauliche Entwicklungssatzung beschlossen. Gegen diese Entwicklungssatzung haben im Jahr 2019 fünf der Eigentümer*innen im Deutzer Hafen jeweils eine Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen erhoben.

Die Normenkontrollverfahren wurden auf Anregung der Stadt durch das Oberverwaltungsgericht an einen Güterichter verwiesen. Dadurch konnten durch Verhandlungen mit allen klagenden Grundstückseigentümer*innen Einigungen erzielt werden, die ihre Normenkontrollanträge zurückgenommen haben. Mit dem gerichtlichen Vergleich, der im Dezember 2024 mit dem letzten Antragstellenden geschlossen wurde, konnten sämtliche Normenkontrollverfahren einvernehmlich beendet werden. Von den fünf klagenden Grundstückseigentümer*innen werden sich zwei durch eigene Projektentwicklungen an der Entwicklung des Deutzer Hafens beteiligen. Zwei Grundstücke konnten zwischenzeitlich durch die SWK GmbH als treuhänderischen Entwicklungsträger der Stadt Köln angekauft werden.

Durch die Einigungen mit den Grundstückseigentümer*innen und dem erfolgreichen Abschluss des Güterichterverfahrens hat die Stadt Köln Rechtssicherheit in Bezug auf die integrierte Entwicklung des Areals erlangt. Diese kann nun zügig weiter vorangetrieben werden.

Andree Haack, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales:

Mit der Entwicklungssatzung ist es gelungen, die Grundlagen für eine zügige Entwicklung des Gebietes zu schaffen. Mit der Beendigung des Normenkontrollverfahrens gibt es nun Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

Markus Greitemann, Beigeordneter für Planen und Bauen:

Die erfolgreich geführten Verhandlungen zeigen einmal mehr, mit welcher Kraft die Entwicklung des Deutzer Hafens voran geht. Inzwischen liegen die Planungen für die öffentlichen Plätze und Promenaden vor, deren bauliche Umsetzung in Teilbereichen ab Herbst 2025 mit ‚moderne stadt‘ starten. Ebenso wird der Hochbau mit Architekturwettbewerben weiterqualifiziert, die dementsprechende rechtliche Sicherung erfolgt durch den ersten (Teil-)Bebauungsplan zu Beginn 2026. Ich lade schon jetzt alle Interessierten zum Hafentag am 23. August 2025 ein, um sich selbst einen Eindruck zur voranschreitenden Weiterentwicklung des Deutzer Hafens zu verschaffen.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit