Aufstellungsbeschluss für Gebiet "Kalk Mitte" erhält grünes Licht

Der Stadtteil Kalk soll eine neue "Soziale Erhaltungssatzung" erhalten. Der hierfür zunächst benötigte sogenannte Aufstellungsbeschluss wurde in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 27. März 2025 beschlossen. Zurzeit sind in Köln insgesamt drei Soziale Erhaltungssatzungen in Kraft, für das Severinsviertel sowie für die Gebiete Mülheim Süd-West und Ehrenfeld Ost.

Das vorgeschlagene Gebiet "Kalk Mitte" schließt fast alle Wohnquartiere des Stadtteils Kalk ein. Bei der Abgrenzung des Gebietes wurden die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt. Hierbei blieben Bereiche unberücksichtigt, bei denen eine Soziale Erhaltungssatzung keine Wirkung entfalten kann. Dies betrifft zum Beispiel Flächen mit Gewerbe, öffentlichen Gebäuden sowie unbebaute Grundstücke. Auch größere Neubauprojekte aus den letzten 15 Jahren sind ausgenommen, da kein relevantes Aufwertungspotential angenommen wird.

Eine Soziale Erhaltungssatzung ermöglicht es, Aufwertungsprozesse in Wohnquartieren sozial verträglicher und behutsamer zu steuern. Dadurch sollen die Bewohner*innen vor einer Verdrängung aus dem Viertel geschützt werden. Mit diesem städtebaulichen Instrument ist es unter anderem möglich, auf die grundsätzliche Erhaltung des Wohnungsbestandes und der Wohnungsgrößen sowie auf die Nutzungen der Wohnungen Einfluss zu nehmen. Dies sind wesentliche städtebauliche Voraussetzungen, um die bestehende Haushalts- und Bewohner*innen-Kultur eines solchen Gebietes zu erhalten.

Bereits mit dem Aufstellungsbeschluss der Sozialen Erhaltungssatzung tritt eine schützende Wirkung des Gebietes vor erheblichen Veränderungen in Kraft. Denn mit diesem Beschluss besteht die Möglichkeit der vorläufigen Zurückstellung beziehungsweise vorläufigen Untersagung von Vorhaben wie Rückbau, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten.

Die Soziale Erhaltungssatzung wird in einem mehrstufigen Verfahren umgesetzt. Der Aufstellungsbeschluss ist der erste Schritt. Er gibt Zeit, um eine erforderliche vertiefte sozialräumliche Untersuchung des Gebiets durchzuführen. Die Ergebnisse der Untersuchung dienen als Entscheidungsgrundlage für die endgültige Festlegung und den späteren Erlass einer Sozialen Erhaltungssatzung durch den Rat der Stadt Köln.

Die Vorlage

Weitere Informationen zum Thema "Soziale Erhaltungssatzungen in Köln"

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit