Nachprüfung beantragt

Die Stadt Köln wurde von der Vergabekammer Rheinland darüber informiert, dass der unterlegene Bieter am heutigen Dienstag, 25. März 2025, einen Antrag auf Nachprüfung gestellt hat. Der Zuschlag an die siegreiche Bieterin darf somit bis zur Entscheidung der Vergabekammer und dem Ablauf der Beschwerdefrist nicht erteilt werden. Die Vergabekammer Rheinland ist zuständig für Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf, angesiedelt ist sie bei der Vergabekammer der Bezirksregierung Köln.

Im Sinne des Beschleunigungsgebots ist es gesetzlich vorgesehen, dass die Vergabekammer ihre Entscheidung in der Regel innerhalb einer Frist von fünf Wochen ab Eingang des Antrags trifft. Im Ausnahmefall ist eine Verlängerung des Zeitraums um bis zu zwei Wochen möglich. In der Praxis und aufgrund der Komplexität der zu entscheidenden Fälle wird die Regelfrist von fünf Wochen zuweilen um einen erforderlichen Zeitraum verlängert, der auch länger als zwei Wochen dauern kann. Gegen die Entscheidung der Vergabekammer kann Beschwerde beim Beschwerdegericht eingelegt werden. Dies ist beim Oberlandesgericht Köln angesiedelt.

Für den Zeitraum 2025 bis 2029 hat die Stadt Köln eine Dienstleistungskonzession für die Durchführung der Deutzer Volksfeste (Frühlings- und Herbstvolksfest) in einem transparenten und diskriminierungsfreien Wettbewerbsverfahren ausgeschrieben. Die Vergabe einer Dienstleistungskonzession war notwendig, um die Auswahl des Ausrichters oder der Ausrichterin insbesondere anhand qualitativer Bewertungskriterien treffen zu können.

Bei der Stadt Köln gingen zwei Angebote ein. Die Bewertung der Angebote erfolgte durch eine mit politischen Mandatsträger*innen sowie Vertreter*innen der Verwaltung besetzten Kommission. Die Gemeinschaft Kölner Schausteller eG (GKS eG) sollte als Bieterin mit der höchsten Gesamtpunktzahl den Zuschlag erhalten. Aufgrund des Nachprüfungsverfahrens ruht das Vergabeverfahren. Bis zur Entscheidung der Vergabekammer sowie dem Ablauf der Beschwerdefrist ist eine Durchführung der Volksfeste in Deutz nicht möglich.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit