Ausschreibungsverfahren: Planung und Errichtung von neuen Schulen
Der Rat der Stadt Köln hat drei europaweite Ausschreibungen zur Suche von Investor*innen mit Grundstücken zur Planung und Errichtung von Schulen beschlossen:
In Köln-Rondorf Nord-West soll eine vierzügige Grundschule mit Zweifach-Sporthalle entstehen.
Für den Stadtbezirk Mülheim soll die Investor*innensuche zur Errichtung einer Grund- und Gesamtschule ausgeschrieben werden. Hier muss das Grundstück für die Unterbringung einer fünfzügigen Grundschule mit Zweifach-Sporthalle und einer Gesamtschule mit je vier Zügen in der Sekundarstufe I und II mit einer Dreifachsporthalle geeignet sein. Das Grundstück sollte sich zwischen Deutz-Mülheimer-Straße, der Bahntrasse, dem Bergischen Ring sowie dem nördlichen Bereich der Papageienstraße befinden.
Für den Stadtbezirk Porz wird ein Grundstück für die Unterbringung eines Gymnasiums mit mindestens sechs Zügen für die Sekundarstufe I und mit acht Zügen für die Sekundarstufe II sowie einer Fünffach-Sporthalle benötigt. Der Suchradius umfasst die Stadtteile Westhoven, Gremberghoven, Ensen, Eil, Porz, Finkenberg und Urbach. Je nach Angebotslage wäre es auch möglich das Gymnasium auf zwei Standorte zu verteilen, womit die Zügigkeit nochmals erhöht werden könnte. Zusätzlich soll geprüft werden, ob eine Gesamtschule in Zündorf-Süd entwickelt und ausgeschrieben werden kann.
Alle gewünschten vier Sporthallen in Rondorf, Mülheim und Porz sollen zur Stärkung des Vereinssports möglichst sogenannte „Sporthallen plus“ werden. Dies würde erweiterte Nutzungszeiten auch nach 22 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen sowie in den Ferien bedeuten. Durch die diese Erweiterung könnten Mehrkosten entstehen: Die erhöhte Nutzung bedeutet auch kürzere Renovierungsintervalle durch stärkere Abnutzung. Eine Nutzung nach 22 Uhr erfordert höhere Anforderungen an den Schallschutz sowie die Lüftungsanlagen. Zudem erhöht sich der Personalbedarf sowohl für Hausmeister- als auch Reinigungsleistungen deutlich. Über diese Mehrkosten muss die Politik zu einem späteren Zeitpunkt noch entscheiden und einen Beschluss fassen.
Aus Rücksicht auf die Anwohnerschaft kann die Stadt Köln keine grundsätzliche Zusage zum Bau von "Sporthallen plus" erteilen, da bei den Investor*innenausschreibungen der Standort der jeweiligen Sporthalle noch nicht feststeht. Je nach Lage und aufgrund von An- und Abfahrtverkehr sowie Akustik müssen zuerst die Interessen von Anwohnerschaft und Sporttreibenden in Einklang gebracht werden. Daher muss im Einzelfall entschieden werden, ob das Konzept "Sporthalle plus" am jeweiligen Standort vollumfänglich umgesetzt werden kann. Auch dazu wird in dem jeweiligen Anmietbeschluss vor dem politischen Beschluss Stellung genommen.
Alle drei Ausschreibungsverfahren sollen sowohl die Grundstückssuche als auch die baulichen Errichtungen umfassen. Das vorgeschlagene Verfahren hat den Vorteil, dass Investor*innen, die gleichzeitig das Eigentum an dem Grundstück besitzen, die Errichtung des Schulbaus in einem voraussichtlich schnelleren Verfahren realisieren können. Nach Fertigstellung der Schulen sollen diese einschließlich der Grundstücke langfristig von der Stadt Köln angemietet werden.
Die Neubauten der drei Schulen sind Bestandteil der Priorisierenden Schulbaumaßnahmenliste 2018, die im Jahr 2020 fortgeschrieben wurden.