Etat von der Bezirksregierung genehmigt

Zum zweiten Mal in ihrer Geschichte kann die Stadt Köln ohne die Beschränkungen einer "vorläufigen Haushaltsführung" in das neue Haushaltsjahr gehen. Die dazu notwendige Genehmigung der Bezirksregierung liegt jetzt im Rathaus vor.

Wir haben wieder einen sehr ambitionierten Fahrplan für die Aufstellung des Etats eingehalten. Damit haben wir es zum zweiten Mal geschafft, rechtzeitig den Etat zur Genehmigung vorzulegen. Jetzt können von Anfang an notwendige Investitionen umgesetzt werden, und alle Fachbereiche und Zuschussempfänger verfügen von Anfang an über die festgesetzten Beträge und können handeln. Ebenso können wir auch die personalrechtlichen Veränderungen für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umsetzen. Die früher üblichen Beschränkungen der vorläufigen Haushaltsführung sind damit vom Tisch. Ich freue mich darüber und danke allen, die dazu beigetragen haben,

so Oberbürgermeisterin Henriette Reker.

Die von der Stadt Köln dargestellte positive Entwicklung der Jahresergebnisse hin zu einem geplanten Haushaltsausgleich in 2022 sowie anschließendem Wiederaufbau des Eigenkapitals begrüße ich sehr, ebenso wie die rechtzeitige Vorlage des Haushalts,

betont Regierungspräsidentin Gisela Walsken in ihrer Genehmigung. Gleichzeitig erinnert die Bezirksregierung an die noch nicht endgültig vorliegenden Gesamtabschlüsse, beziehungsweise den Jahresabschluss 2017, der zwar schon erstellt aber noch nicht vom Rat formell festgestellt wurde.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit