An Gymnasien werden fehlende Eingangsklassen durch Erweiterungen geschaffen

Das Ministerium für Bildung Nordrhein-Westfalen, die Bezirksregierung Köln und die Stadt Köln haben verabredet, im kommenden Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 die bis zur Fertigstellung der geplanten Schulneubauten noch fehlenden Eingangsklassen an Gymnasien durch Erweiterungen bestehender Gymnasien zu schaffen.

Hierbei sollen sogenannte Mehrklassen vermieden und stattdessen die Regelkapazität von Gymnasien geändert werden, um mittelfristig und verlässlich über mehrere Schuljahre mehr Kinder als bisher an den einzelnen Schulen aufnehmen zu können. Die Erhöhung der Regelkapazität bedeutet, dass jährlich eine zusätzliche Klasse gebildet wird. Wenn nach neun Jahren alle Jahrgänge in diesem sogenannten zusätzlichen Zug besetzt sind (5. bis 13. Schuljahr) sind bis zu 270 Schüler*innen in mindestens neun zusätzlichen Klassen und Oberstufenkursen an der Schule. Dies bedeutet, dass neben den erforderlichen Klassenräumen für alle Jahrgänge auch notwendige zusätzliche Fachräume für neun zusätzliche Klassen geschaffen werden müssen.

Um für das Jahr 2023/24 die erforderlichen Schulplätze an Gymnasien als Regelplätze anbieten zu können, hatte Oberbürgermeisterin Henriette Reker eine verwaltungsinterne "Task Force Schulbau und Schulplätze 2023/24" gegründet. Diese hat sich in den vergangenen Monaten intensiv mit allen Gymnasialstandorten in Köln befasst und dabei Bestandsgebäude und Schulgrundstücke auf Nachverdichtungspotentiale überprüft.

An acht Gymnasien sollen nun durch Containerlösungen und Anmietungen erweiterte bauliche Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Dadurch sollen Räume für allgemeinen und naturwissenschaftlichen Unterricht, die Verwaltung, aber auch Turnhallen geschaffen werden. Die Task Force hat die betroffenen Schulleitungen und die Bezirksregierung Köln in die Überlegungen eingebunden, um eine höchstmögliche Transparenz und Akzeptanz zu schaffen.

Nun steht fest, an welchen Gymnasialstandorten die zusätzlichen Räume für die Ausweitung der Regelklassen im Sinne von Zügigkeitserweiterungen ausreichen und an welchen Standorten durch zusätzliche Räume zumindest die Raumsituation für die bisherige Regelgröße verbessert werden kann.

Die bauliche Voraussetzung wurde in den vergangenen Monaten durch die Task Force Schulbau geklärt. Nachdem in einem Bedarfsfeststellungsbeschluss die Anschaffung von Schulcontainern und die Realisierung von Anmietungen auf den Weg gebracht wurden, wird jetzt in einem zweiten erforderlichen Schritt die schulrechtliche Voraussetzung geschaffen, auch tatsächlich mehr Kinder in Regeklassen aufnehmen zu dürfen. Der Rat der Stadt Köln hat nun im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung über eine Vorlage zur schulrechtlichen Änderung mehrerer Gymnasien gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW entschieden.

Konkret kann bis zum Schuljahresbeginn 2023/24 und 2024/25 die Zahl der Regelplätze an fünf Gymnasien erhöht werden:

Für das Schuljahr 2023/24 an vier Gymnasien:

  • Gymnasium Köln-Pesch, Schulstraße 14-16, Köln-Pesch
  • Humboldt-Gymnasium, Kartäuserwall 40, Köln-Altstadt/Süd
  • Gymnasium Neue Sandkaul 29, Köln
  • Maximilian-Kolbe-Gymnasium, Nachtigallenstraße 19-21, Köln-Wahn

Und zum Schuljahr 2024/25 am:

  • Friedrich-Wilhelm-Gymnasium, Severinstraße 241, Köln-Innenstadt

Zum Schuljahr 2023/24 stehen damit 120 zusätzliche Plätze in den Eingangsklassen der Gymnasien zur Verfügung, ab 2024/25 sind es 150 Plätze. Diese Änderung der Schulen muss durch die Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde genehmigt werden. Diese prüft unter anderem, ob die Raumsituation auskömmlich ist, um den Unterricht nach Lehrplan zu erteilen. Erst wenn die Schulaufsicht die Genehmigung erteilt hat, kann sie auch für das zusätzlich erforderliche Lehrpersonal der zukünftig größeren Schule sorgen.

Im Ergebnis dieses komplexen Verfahrens stehen an den jeweiligen Gymnasialstandorten mehr Schulplätze zur Verfügung. Die Stadt Köln als Schulträgerin hat die räumlichen Voraussetzungen geschaffen, die Bezirksregierung Köln kann auf dieser Grundlage eine verlässliche Planung für die Lehrer*innenstellen vornehmen.

Die Vorlage

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit