Vergabe von Leistungen und Bearbeitung von Nachträgen soll effizienter werden
In der vergangenen Sitzung hat der Verwaltungsvorstand eine Neuordnung der Vergabezuständigkeiten beschlossen: Im Amt für Straßen und Verkehrstechnik sowie für zwei Projekte des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau ("Generalsanierung Mülheimer Brücke" und "Fahrbahnsanierung Zoobrücke") wird eine Neuordnung der Zuständigkeiten zwischen Fachamt und zentralem Vergabeamt erprobt. Ziel ist eine stärkere Zusammenführung von Fachressourcen und Ergebnisverantwortung in den beiden technischen Fachämtern.
Durch die Konzentration der Entscheidungskompetenz versprechen sich alle Beteiligten eine Verringerung des Abstimmungsaufwands, was im Ergebnis zu einer Beschleunigung der Vergabeverfahren führen soll. Dabei verbleiben Grundsatzangelegenheiten wie der Submissionsdienst, die Richtlinienkompetenz sowie die Beratung und Vertretung in vergaberechtlichen Angelegenheiten beim zentralen Vergabeamt. Weiterhin wird durch eine Reduzierung des Formalisierungs- und Detailierungsgrades sowie durch angepasste städtische Regelungen ein effizienterer – aber weiterhin rechtssicherer – Vergabeprozess ermöglicht.
Mir ist es wichtig, dass die Prozessverantwortung dort angesiedelt ist, wo auch die Ergebnisverantwortung liegt. Ich bin davon überzeugt, dass wir durch die Zusammenführung der beiden Verantwortungsbereiche einen Mehrwert im Vergabeprozess erreichen werden,
kommentiert der für das Vergabewesen zuständige Stadtdirektor Dr. Stephan Keller.
Pilotversuch läuft für ein Jahr
Zunächst soll die zuvor beschriebene Neugestaltung des Vergabeprozesses in einem amtsweiten Piloten beim Amt für Straßen und Verkehrstechnik sowie beim Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in den zwei Pilotprojekten erprobt werden. Diese Pilotierung läuft für ein Jahr. Nach diesem Pilotjahr werden die Erfahrungen und Ergebnisse ausgewertet, um festzustellen, inwieweit die angestrebten Ziele erreicht wurden und die neue "Geschäftsanweisung Vergabe" auch für andere Ämter der Verwaltung gelten soll. Für die Ämter werden nun so bald wie möglich die personellen Ressourcen für eine Umsetzung und Anwendung der neuen Vergabepraxis geschaffen.
Erfolgreiches Projekt der Verwaltungsreform #wirfürdiestadt
Die Neugestaltung der Vergabeprozesse ist ein Projekt im Rahmen der von Oberbürgermeisterin Henriette Reker angestoßenen Verwaltungsreform mit dem Titel #wirfürdiestadt.
Dieser Prozess trägt jetzt die ersten Früchte,
so Oberbürgermeisterin Reker.
Das Projekt wurde in dezentraler Verantwortung federführend vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik unter intensiver Zusammenarbeit mit anderen Ämtern, allen voran dem Zentralen Vergabeamt und dem Amt für Personal, Organisation und Innovation, durchgeführt.
Unser selbst gestecktes Ziel, innerhalb des zweiten Halbjahres 2017 ein umsetzungsfähiges Konzept zu erarbeiten und die Pilotierung anzustoßen, haben wir erreicht. Dieses Projekt ist ein sehr gutes Beispiel dafür, dass wir unter dem Dach der Verwaltungsreform schnell bereichsübergreifende Ergebnisse erzielen können. Ich freue mich, dass wir mit diesem Reformprojekt einen großen Schritt in Richtung von schnellen und effizienten Vergabeprozessen machen,
betont die Beigeordnete für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur, Andrea Blome.
Außerdem plant die Verwaltung, dass - beschränkt auf die Pilotierung - Auftragsvergaben künftig bis zu einer Höhe von einer Million Euro an einen beschränkten Bieterkreis ausgeschrieben werden können. Die beschränkte Ausschreibung ist bei der Stadt Köln üblicherweise auf eine Summe von bis zu 100.000 Euro festgelegt. Auch dies würde den Prüf- und Vergabeaufwand reduzieren. Die Verwaltung benötigt für diese abweichende Regelung einen Beschluss des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergaben/Internationales. Eine entsprechende Verwaltungsvorlage wird vorbereitet.