Stadt erarbeitet bis März ein Umsetzungskonzept für Betreuung, medizinische Versorgung und Stärkung des Ehrenamtes
In seiner Sitzung am gestrigen Dienstag, 20. Dezember 2016, hat der Rat der Stadt Köln verbindliche Mindeststandards für die Unterbringung und Betreuung Geflüchteter beschlossen. Gemäß dem von allen demokratischen Fraktionen unterstützten Änderungsantrag wird darin unter anderem der personelle Betreuungsschlüssel für die Sozialarbeiter in den als Notunterkunft genutzten Standorten an der Friedrich-Naumann-Straße (Porz-Eil) und Matthias-Brüggen-Straße (Ossendorf) auf 1:60 (bisher 1:80) festgesetzt. Gleiches gilt mit Blick auf alle Leichtbauhallenstandorte sowie noch belegte Turnhallen. Für die übrigen Einrichtungen soll ein detailliertes Betreuungskonzept ausgearbeitet und dem Rat bis März 2017 vorgelegt werden.
Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, bis zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 9. März 2017 ein Umsetzungskonzept vorzulegen, um das Ehrenamt zu stärken. Darin sollen insbesondere die Eigenarten und unterschiedlichen Bedarfe in den Stadtteilen berücksichtigt werden.
Für die medizinische Versorgung soll die Verwaltung Verbesserungsvorschläge erarbeiten, die insbesondere die Situation in den kleineren Notunterkünften berücksichtigen.
Die Mindeststandards werden nur vorübergehend aufgrund des enormen Handlungsdrucks bei der Flüchtlingsunterbringung angewandt.
Zurzeit leben mehr als 13.300 Geflüchtete in städtischen Einrichtungen.