Rat beschließt "Soziale Erhaltungssatzung" für das Severinsviertel

Nach der Stegerwaldsiedlung in Köln-Mülheim wird das Severinsviertel in der Kölner Südstadt das zweite Gebiet in Köln, für das eine "Soziale Erhaltungssatzung" gilt. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2019 einen entsprechenden Beschluss gefasst.

Das Baugesetzbuch Nordrhein-Westfalen sieht im Paragrafen 172 vor, dass Gemeinden durch Satzungsbeschluss Gebiete benennen können, in denen zum Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung jeder Rückbau (Abriss) sowie jede Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen der Genehmigung bedürfen. Dies gilt auch dann, wenn diese Änderungen nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen eigentlich genehmigungsfrei wären. Hintergrund ist, dass in Gebieten, für die es eine Soziale Erhaltungssatzung gibt, Aufwertungsprozesse für das Viertel sozial verträglicher und behutsamer umgesetzt werden können.

Bauliche Veränderungen, die über die Herstellung einer zeitgemäßen Ausstattung einer durchschnittlichen Wohnung hinausgehen, wie zum Beispiel Luxusmodernisierungen, können im Rahmen einer solchen Satzung unterbunden werden. Auch die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen fällt unter eine Genehmigungspflicht, um so den Mietwohnungsbestand möglichst zu erhalten. Damit soll die Wohnbevölkerung des entsprechenden Gebietes vor einer Verdrängung aus dem Viertel geschützt werden. Außerdem kann die Stadt mit Hilfe des per Satzung möglichen Vorkaufsrechts spekulativen Grundstücksverkäufen entgegenwirken. Soziale Erhaltungssatzungen sind ein Baustein des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen der Stadt Köln.

Nach einer stadtweiten Untersuchung, welche Gebiete sich möglicherweise für solche Erhaltungssatzungen eignen, wurde das Severinsviertel im Jahr 2015 als solches identifiziert. 2016 hat der Rat der Stadt Köln die Verwaltung beauftragt, für das Severinsviertel eine entsprechende Satzung vorzubereiten. Den Aufstellungsbeschluss hierfür hat der Stadtentwicklungsausschuss 2017 gefasst. Im vergangenen Jahr hat ein externes Büro dann in einer umfangreichen Haushaltsbefragung im Severinsviertel die Bewohnerinnen und Bewohner zu ihrer Lebens- und Wohnsituation befragt.

Über die Anwendung der Satzung informiert die Verwaltung die politischen Gremien in einer jährlichen Mitteilung. Nach etwa fünf Jahren soll im Rahmen einer Nachuntersuchung geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Soziale Erhaltungssatzung im Severinsviertel noch vorliegen.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit