Junge Künstler*innen aus NRW können sich bis 28 März 2025 bewerben
Auch im Jahr 2025 vergibt die Stadt Köln zur Förderung junger Künstler*innen je ein Förderstipendium in den Sparten Bildende Kunst (Friedrich-Vordemberge-Stipendium), Medienkunst (Chargesheimer-Stipendium), Literatur (Rolf-Dieter-Brinkmann-Stipendium) und zwei Stipendien im Bereich Musik (Bernd-Alois-Zimmermann-Stipendium für Komponist*innen Neuer Musik sowie Horst-und-Gretl Will-Stipendium für Jazz/Improvisierte Musik). Die Stipendien sind mit jeweils 12.000 Euro dotiert.
Zur Teilnahme am Auswahlverfahren sind junge Kunstschaffende berechtigt, die im Verleihungsjahr nicht älter als 35 Jahre werden (Jahrgang 1990 und jünger). Für das aus privaten Mitteln finanzierte Horst-und-Gretl-Will-Stipendium für Jazz/Improvisierte Musik liegt die Altersgrenze bei 30 Jahren (Jahrgang 1995 und jünger).
Außerdem ist es Voraussetzung, dass die Bewerber*innen in Nordrhein-Westfalen leben. Es wird erwartet, dass die Preisträger*innen, die nicht aus Köln kommen, während der Dauer der Förderung ihren Lebensmittelpunkt in Köln haben. Dafür wird für drei Monate ein städtisches Gastatelier zur Verfügung gestellt. Zusätzlich können die Stipendiat*innen ihre künstlerische Arbeit der Öffentlichkeit präsentieren. Für diese Veranstaltungen kooperiert die Stadt mit dem Stadtgarten/Europäisches Zentrum für Jazz und aktuelle Musik, der Kunst-Station Sankt Peter, der artothek der Stadt Köln, der Kunsthochschule für Medien Köln sowie dem Literaturhaus Köln.
Die Förderstipendien der Stadt Köln werden seit den siebziger Jahren vergeben. Sie sollen die finanziellen Rahmenbedingungen der jungen Kunstschaffenden verbessern und ermöglichen, dass die kreative künstlerische Tätigkeit im Mittelpunkt stehen kann. Im Jahr 2024 erhielten die Stipendien Danila Lipatov (Chargesheimer-Stipendium), Cristiana Cott Negoescu (Vordemberge-Stipendium), Nicolas Kuhn (Bernd-Alois-Zimmermann-Stipendium), Leif Berger (Horst-und-Gretl-Will-Stipendium) und Mirjam Kay Mashkour (Brinkmann-Stipendium). Die Auswahl erfolgt in den einzelnen Sparten jeweils durch eine Fachjury.
Bewerbungsschluss ist der 28. März 2025 (Ausschlussfrist).