Mitarbeitende der Vollstreckungsabteilung nehmen Dienst wieder auf
Heute am Montag, 16. Dezember 2019, ist mit den betroffenen Kolleginnen und Kollegen der Vollstreckungsabteilung gemeinsam besprochen und entschieden worden, die Außendiensttermine ab morgen, Dienstag 17. Dezember 2019, grundsätzlich wieder aufzunehmen - wenn sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hierzu persönlich in der Lage fühlen. Diese Beurteilung erfolgt durch die Mitarbeitenden selbst und auf freiwilliger Basis. Entschieden wurde außerdem, dass die Wahrnehmung der Außentermine bis auf weiteres in Zweierteams erfolgt, damit sich die Kolleginnen und Kollegen gegenseitig unterstützen können. Auf Wunsch ist eine Begleitung durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des Ordnungsdienstes sichergestellt.
Die Kolleginnen und Kollegen der Vollstreckungsabteilung legen Wert auf die Feststellung, dass der Großteil, der von Ihnen aufgesuchten Schuldnerinnen und Schuldner angemessen auf die angekündigten Besuche reagiert, konstruktiv mitwirkt und daher kein Pauschalverdacht gerechtfertigt ist. Der richtige Umgang mit Schuldnerinnen und Schuldnern, die Wahrnehmung von Außenterminen und der Selbstschutz sind Gegenstand der amtsinternen Fortbildung und Weiterentwicklung.