Winterhilfe-Angebot für Wohnungslose
In den kommenden Tagen ist in Köln mit Schneefällen und überfrierender Nässe zu rechnen. Die Stadt Köln bietet seit 1. November wieder ein Winterhilfe-Angebot an, um wohnungslosen Menschen in der kalten Jahreszeit einen zusätzlichen Schutz vor Kälte und Nässe zu ermöglichen. Zudem appelliert die Stadt an alle Bürger*innen und Bürger, ihrer Räum- und Streupflicht nachzukommen.
Winterhilfe-Angebot 2022/2023 für wohnungslose Menschen
Seit 1. November läuft das Winterhilfe-Angebot der Stadt Köln. Ziel ist es, dem besonderen Personenkreis der wohnungslosen Menschen in der kalten Jahreszeit einen zusätzlichen Schutz vor Kälte und Nässe zu ermöglichen. Für Menschen, die das ganzjährige Unterbringungsangebot nicht annehmen, bietet die Verwaltung in enger Kooperation mit dem Sozialdienst Katholischer Männer e.V. (SKM) im Rahmen der Winterhilfe, wie bereits im vergangenen Jahr, die Übernachtungsmöglichkeit in der Ostmerheimer Straße 220 in Köln-Merheim für wohnungslose Menschen an.
Dort stehen insgesamt 72 Schlafplätze zur Verfügung, davon 12 Plätze für Frauen. Außerdem befinden sich in dem Objekt Corona-Isolier- und Quarantäneeinheiten. Die Öffnungszeiten für Übernachtungen sind täglich von 19 Uhr abends bis 8 Uhr morgens am Folgetag.
Zusätzlich wird es neben der Übernachtungsmöglichkeit auch in diesem Winter im Objekt Ostmerheimer Straße einen Tagesaufenthalt mit der Ausgabe eines warmen Mittagessens und Getränken geben. Ferner bietet der Tagesaufenthalt Duschmöglichkeiten, Gelegenheit, die eigene Wäsche waschen und trocknen zu lassen, Schließfächer, sowie ein Clearing- und Vermittlungsangebot an. Der Tagesaufenthalt ist von 8 Uhr bis 19 Uhr geöffnet.
Darüber hinaus wird im Tagesaufenthalt für die besonderen Belange von wohnungslosen Frauen der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Köln stundenweise am Tag mit Sozialarbeit vor Ort sein. Die Gäste können sich somit grundsätzlich 24 Stunden auf dem Gelände aufhalten.
Die Unterkunft ist frei zugänglich, kann aber auch über die Notrufnummer der Fachstelle Wohnen des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren oder durch Weiterleitung über die Träger/Initiativen, Streetwork, Polizei, KVB, Ordnungsamt, Bahnhofsmission oder andere Notschlafstellen vermittelt werden.
Kältegänge
Auch in diesem Winter gibt es wieder Kältegänge. Dabei suchen Mitarbeitende der Stadt Köln und Mitarbeitende der Träger der Freien Wohlfahrtspflege in den Abendstunden bei längerfristigem Absinken der Temperaturen in den Minusbereich gezielt Plätze auf, die über das Winterhilfetelefon gemeldet wurden oder die als Plätze bekannt sind, an denen sich Wohnungslose aufhalten.
Das seit Juli 2017 aktive und per Ratsbeschluss in 2021 personell ausgeweitete Team Streetwork aus dem Bereich der Wohnungslosenhilfe unterstützt die Kältegänge. Die angetroffenen Personen werden vor Ort über die Unterstützungsangebote der Stadt informiert. Die Angebote und Maßnahmen der Winterhilfe werden eng mit der Polizei, den Kölner Verkehrs-Betrieben und dem Ordnungsamt abgestimmt.
24-Stunden-Ereichbarkeit der Winterhilfe
Der SKM bietet in diesem Jahr eine 24-Stunden-Erreichbarkeit über das Winterhilfetelefon und das Winterhilfepostfach an:
- Winterhilfetelefon: 0221 / 56 09 73 10
- Winterhilfepostfach
Das Winterhilfetelefon nimmt Hinweise zu obdachlosen Menschen an, die sich bei winterlichen Temperaturen an ihren Schlafplätzen aufhalten. Die Schlafplätze werden im Rahmen der folgenden Kältegänge aufgesucht und die Menschen über sämtliche Hilfsangebote der Winterhilfe informiert.
Die Stadt Köln bittet alle Bürger*innen, aufmerksam hinzuschauen. Bei akut gefährdeten Menschen werden Bürger*innen gebeten, sich umgehend an den Rettungsdienst unter 112 zu wenden.
Unterbringung von Tieren
Der Kölner Tierschutzverein in Köln-Zollstock bietet auch in diesem Jahr wieder Plätze zur Übernachtung der Hunde von wohnungslosen Menschen an. Für Hunde stehen zehn Plätze pro Nacht zur Verfügung. Die Hundebesitzer*innen können die Hunde abends bis 18 Uhr oder in der Zeit von 20 bis 21 Uhr bringen. Die Hunde übernachten in einem beheizten Zwinger (Fußbodenheizung) und werden mit Futter und Wasser versorgt. Jeweils morgens können die Hunde ab 7 Uhr wieder abgeholt werden. Um eine kurze telefonische Absprache unter 0221 / 38 18 58 wird gebeten.
Ganzjähriges Angebot
Unter der Devise "In Köln muss kein Mensch auf der Straße schlafen" werden für Menschen ohne eigene Wohnung oder von Wohnungsverlust bedrohte Menschen in Köln seitens der Stadtverwaltung in Kooperation mit den Trägern der Wohnungslosenhilfe und dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) als überregionalem Träger ganzjährig Hilfen angeboten.
So gibt es für Personen, die in den acht Notschlafstellen und zwei ordnungsrechtlichen Notaufnahmen übernachten, in Köln acht Kontakt- und Fachberatungsstellen mit Tagesaufenthalt, sowie die Überlebensstation "Gulliver" und das Obdachlosenrestaurant "Lore".
Neben den Notschlafstellen bietet Köln zudem ein ausdifferenziertes Hilfesystem für wohnungslose Menschen in Form von Streetwork, ambulanten Hilfen, Wohnplätzen in Wohnheimen, Krankenwohnungen, Wohngruppen und in eigenständigem Wohnraum mit sozialarbeiterischer Begleitung an.
Das Angebot der Unterbringungen für kommunal- und ordnungsrechtlich untergebrachte Wohnungslose durch behördliche Zuweisung teilt sich dabei wie folgt auf:
- städtische (Not-)Unterkünfte (Sozialhäuser) für alleinstehende Frauen und Männer, wohnungslose Paare/Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende,
- zwei ordnungsrechtliche Notaufnahmen,
- gewerbliche Unterkünfte (zum Beispiel einfache Hotels),
- von freien Trägern begleitete ordnungsrechtliche Notunterkünfte für Männer, Frauen und Familien/Alleinerziehende, psychisch kranke wohnungslose Menschen nach Klinikentlassung,
- niederschwelliges, ganzjähriges Übernachtungsangebot mit Tagesaufenthalt im Rahmen der humanitären Hilfen für EU-Zugewanderte, die sich ohne Leistungsanspruch in Köln aufhalten.
Räum- und Streupflicht
Zum Räumen der Verkehrsflächen auf dem eigenen Grundstück und des Gehwegs und zum Streuen der Oberfläche sind grundsätzlich alle Grundstückseigentümer verpflichtet. Das ist Teil ihrer Verkehrssicherungspflicht. In vielen Fällen wurde diese Pflicht per Vertrag auf Mieter oder weitere Nutzer übertragen.
Auch auf öffentlichen Gehwegen ist von den Anliegern die Winterwartung durchzuführen, wie es in der Kölner Straßenreinigungssatzung geregelt ist. So sind Gehwege nach Schneefall in einer Breite von 1,50 Meter frei zu räumen. Dies gilt auch dann, wenn ansonsten die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln (AWB) den Gehweg reinigen. Wenn es keinen Gehweg gibt, ist ein Streifen von 1,50 Meter Breite auf der Fahrbahn entlang des Grundstücks zu räumen. Die Stadt Köln hat für das Jahr 2023 rund 3,9 Millionen Euro im städtischen Haushalt für den Winterdienst angesetzt. Für den Winterdienst stehen rund 675 Beschäftige mit mehr als 150 Fahrzeugen zur Verfügung.
Die Räum- und Streupflicht gilt nicht nur für die Gehwege:
Winterdienst an Fußgängerüberwegen
Gibt es auf dem Straßenabschnitt entlang des Grundstücks Fußgängerüberwege (zum Beispiel an Ampeln oder Zebrastreifen), ist auch der Weg bis zur Bordsteinkante von Eis und Schnee zu befreien. Dabei soll der Schnee zwischen Fahrbahn und Gehweg aufgehäuft werden, so stört er am wenigsten.
Winterdienst an Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs
Für separate und besonders ausgebaute Stadtbahnhaltestellen ist in der Regel die KVB als Verkehrsträger selbst verantwortlich. Bus- und Bahnhaltestellen, die sich auf Gehwegen befinden, werden grundsätzlich von den AWB geräumt. Aber: An Haltestellen für den öffentlichen Personenverkehr oder für Schulbusse müssen die Anlieger die Gehwege so von Schnee freihalten und bei Glätte streuen, dass ein gefahrloser Zu- und Abgang zu den Haltestellen, Fahrgastunterständen und U-Bahn-Ausgängen gewährleistet ist.
Womit darf gestreut werden?
Zum Streuen der Wege dürfen nur abstumpfende Stoffe wie Granulat oder Sand benutzt werden. Auf Gehwegen ist die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich verboten. Dies dient dem Gewässer- und Umweltschutz. Nur in Ausnahmefällen, beispielsweise bei Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenaufgängen und Brückenabgängen, Gefällstrecken oder Steigungsstrecken dürfen Salz oder auftauende Stoffe verwendet werden.
Wann muss gestreut und geräumt werden?
Nach der Kölner Straßenreinigungssatzung müssen Gehwege sofort, wenn es geschneit oder sich Glatteis gebildet hat, geräumt oder gestreut werden. Schneit oder friert es erst nach 20 Uhr, reicht es, wenn die Arbeiten am nächsten Morgen stattfinden. Spätestens morgens um 7 Uhr müssen die Gehwege jedoch geräumt sein. An Sonn- und Feiertagen reicht es, wenn die Arbeiten bis 9 Uhr erledigt sind. Bei Dauerschneefall muss nicht fortlaufend geräumt werden. Sobald es aber nur noch geringfügig schneit oder aufgehört hat, muss der Schnee beseitigt werden.
Weitere Informationen rund um den Winterdienst finden Sie auf den Internetseiten der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln (AWB).