Bessere Lesbarkeit und mehr Aussagekraft durch weitere Kennzahlen

Obwohl die Erstellung eines Beteiligungsberichts seit 2019 gesetzlich nicht mehr vorgeschrieben ist, veröffentlicht die Stadt Köln wieder einen Bericht über das breite Leistungsspektrum, das sie über ihre Beteiligungen für die Bürger*innen und die Stadtgesellschaft erbringt. Der dem Rat in seiner Dezembersitzung vorgelegten Beteiligungsbericht 2019 ist das Ergebnis einer umfassenden Neukonzeption.

Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert bekräftigt, wie wichtig die Bereitstellung gebündelter Informationen zur Beurteilung der Aufgabenerfüllung durch die städtischen Beteiligungen ist:

Transparenz sollte nicht nur das Ergebnis gesetzlicher Regelungen, sondern auch Ausdruck einer Selbstverpflichtung den Bürger*innen gegenüber sein. Deshalb werden wir den Beteiligungsbericht freiwillig weiterführen. Bei der Neugestaltung haben wir daher großen Wert auf eine verbesserte Lesbarkeit sowie die Konzentration auf wesentliche, aber adressatenorientierte Inhalte gelegt.

Neben einer Verschlankung gewinnt der Beteiligungsbericht durch eine Reihe weiterer Kennzahlen gleichzeitig an Aussagekraft. So wurde zum Beispiel die Frauenquote in der Geschäftsführung und im Aufsichtsrat ergänzt. Weitere zusätzliche Informationen, unter anderem die Anzahl der Auszubildenden, sollen perspektivisch aufgenommen werden.

Der Bericht gibt insgesamt Auskunft über Veränderungen im Beteiligungsportfolio, zu ausgewählten Kennzahlen der Geschäftsentwicklung, zu Beschäftigungszahlen, zur Höhe von finanziellen Zuwendungen aus dem städtischen Haushalt sowie zur Zusammensetzung der Überwachungsorgane. Er bietet der interessierten Öffentlichkeit und den politischen Entscheidungsträger*innen eine erweiterte Sicht auf den Konzern Stadt Köln und dient zugleich als Entscheidungshilfe.

Beteiligungsberichte Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit