Allgemeinverfügung tritt zum Jahresbeginn 2018 in Kraft
Reiterinnen und Reiter können im neuen Jahr in den Wäldern im Stadtgebiet weiterhin nur die nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwege nutzen. Darauf hat sich das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln nach Anhörung des Pferdesportverbandes Rheinland (PSVR) und der Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer e. V. (VFD) mit dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW geeinigt. Damit wird die bisherige Praxis beibehalten. Die Allgemeinverfügung der Stadt Köln als Untere Naturschutzbehörde zum Reiten in Waldgebieten gilt ab dem 1. Januar 2018. Durch diese Maßnahme werden potentielle Konflikte zwischen Wanderern, Joggern, Spaziergängern, Radfahrern oder Hundebesitzern und Reiterinnen und Reitern weitgehend vermieden.
Eine Änderung des Landesgesetzes zum Schutz der Natur in 2016 macht diese Verfügung erforderlich. Eine bis zum 31. Dezember 2017 geltende Übergangsvorschrift ließ die Regelung nach dem alten Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen zu. Das am 25. November 2016 in Kraft getretene Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LNatschG NRW) gestattet das Reiten auf allen, auch privaten Straßen und Fahrwegen, darunter befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege.
Bei einer Ausweitung der bereitbaren Wege befürchtet das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln eine Zunahme von Konflikten mit anderen Nutzergruppen von Erholungssuchenden im Wald. Das von Pferden ausgehende Gefährdungspotential gegenüber den übrigen Nutzern ist hoch. Deswegen macht die Stadt Köln von der Möglichkeit Gebrauch, diese weitergehende Nutzung von Wegen für Reiter zu beschränken. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, Pferde auf allen Wegen und Straßen zu führen.
Das vorhandene Reitwegenetz umfasst - so eine Schätzung der Verwaltung - eine Gesamtlänge von etwa 120 Kilometern. In Abstimmung mit den Waldbesitzer- und Reiterverbänden prüft die Verwaltung derzeit, auf welchen Wegen zusätzlich zu den bestehenden Reitwegen geritten werden darf, um ein ausreichendes und geeignetes Reitwegenetz zu gewährleisten.