Notwendige Anpassungen und Neuerungen aufgenommen

Auf Basis der aktuellen Rechtslage und unter Berücksichtigung der Mustersatzung des Deutschen Städtetages wurden für die neue Kölner Friedhofssatzung notwendige Anpassungen vorgenommen. Diese wurden vom Rat in der Dezembersitzung beschlossen. So wurde der Genehmigungsvorbehalt für gewerbliche Tätigkeiten auf den städtischen Friedhöfen durch eine einfache Anzeigepflicht ersetzt. Zudem wurden in der Satzung konkrete Vorgaben für die ab dem kommenden Jahr auf den Friedhöfen Weiß und Melaten angebotenen Kolumbarien definiert.  

Der weiterhin intensiven Nachfrage nach den Baumbestattungen wird mit zusätzlichen Belegungsmöglichkeiten pro Baum auf den Kölner Friedhöfen Rechnung getragen. Weitere Anpassungen in der neuen Friedhofssatzung tragen zur Rechtssicherheit und zur Serviceverbesserung für die Friedhofsnutzer*innen bei.  

Die Vorlage sowie der Wortlaut der künftigen Friedhofssatzung der Stadt Köln ist hier abrufbar. 

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit