Green City Plan schafft Grundlagen zur Umsetzung konkreter Maßnahmen
Im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wurden am heutigen Mittwoch, 20. Dezember 2017, durch den geschäftsführenden Bundesminister Christian Schmidt erste Förderbescheide aus dem Programm zur Luftreinhaltung im Verkehr übergeben. Den Förderbescheid für die Stadt Köln hat heute in Berlin der Beigeordnete für Soziales, Integration und Umwelt, Dr. Harald Rau, entgegen genommen.
Das Sonderprogramm zur Erstellung von individuellen Masterplänen (Green City Plänen) ist Ergebnis des "Nationalen Forum Diesel" von August 2017 und dient dem Ziel, in den von NO2-Grenzwertüberschreitungen betroffenen Kommunen die Grundlagen zur Umsetzung konkreter Maßnahmen für eine nachhaltige und emissionsarme Mobilität in den Kommunen zu schaffen.
Durch die Abstimmungen im Runden Tisch zur Luftreinhaltung sind für Köln eine Vielzahl von Projekten und Vorhaben identifiziert worden, die ihren Beitrag zur sauberen Luft entfalten können. Die Strukturierung in den Green City Plänen dient dazu, Maßnahmen in den Förderprogrammen des Bundes zu berücksichtigen, um beschleunigt in die Umsetzung zu kommen,
sagte Dr. Harald Rau anlässlich der Übergabe.
Die geförderten Green City Pläne werden durch die betroffenen Kommunen erarbeitet und stellen die Grundlage für spätere Projekt- und Maßnahmenförderungen aus dem Mobilitätsfonds dar. Dieser trägt seit dem zweiten kommunalen Dieselgipfel von Ende November offiziell den Namen "Sofortprogramm Saubere Luft 2017 bis 2020". Die Ausarbeitung der Green City Pläne erfolgt durch externe Gutachterbüros, die nunmehr beauftragt werden können. Köln hat hierfür Kosten in Höhe von rund 256.000 Euro angemeldet, die zu 100 Prozent durch den Bund gefördert werden.
Aus dem Fördermitteltopf des Sofortprogramms "Saubere Luft 2017 bis 2020" möchte die Stadt Köln gemeinsam mit ihren Eigenbetrieben Förderungen in zweistelliger Millionenhöhe beantragen. Die Fachverwaltung hat auf der Grundlage des Luftreinhalteplans bereits belastbare Maßnahmenschwerpunkte abgeleitet, die sich nach den Maßgaben des Bundes in vier Maßnahmenbereiche beziehungsweise Handlungsfelder gliedern:
- Förderung des Radverkehrs,
- Elektrifizierung des Verkehrs,
- Digitalisierung,
- Nachrüstung von Dieselbussen.
Vorrangig sind folgende Maßnahmenpakete zu nennen:
- Digitalisierung des Verkehrs, wie zum Beispiel die Erneuerung der Verkehrsleittafeln, Entwicklung von Lkw-Führungskonzepten, Einführung umweltsensitiver Ampelsteuerungen und eine Verbesserung des Parkraummanagements.
- Vernetzung im Öffentlichen Personennahverkehr, wie zum Beispiel die Erweiterung des Stadtbahn- und Busnetzes, den Bau zusätzlicher Mobilstationen und eine Verbesserung des Mobilitätsmanagements.
- Förderung des Radverkehrs beispielsweise durch den Ausbau des Radverkehrsnetzes, den Bau von Radschnellwegen und die Erweiterung des Kölner Leihradsystems.
- Elektrifizierung des Verkehrs, wie zum Beispiel die Umstellung des kommunalen Fuhrparks auf emissionsarme Antriebe und den Ausbau der E-Ladeinfrastruktur.
- Verbesserung der Urbanen Logistik beispielsweise durch die Förderung emissionsarmer Lieferverkehre oder die Schaffung neuer Verteilstrukturen.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat am 15. Dezember 2017 im Rahmen des Sofortprogramms "Saubere Luft 2017 bis 2020" den ersten Aufruf zur Einreichung von Förderanträgen veröffentlicht. Dieser betrifft die Förderung von Elektrofahrzeugen und der zum Betrieb benötigten Ladeinfrastruktur. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2018. Köln wird dem Aufruf des BMVI mit einem auf den Luftreinhalteplan und die vorgenannten Maßnahmenschwerpunkte abgestellten umfangreichen Antragspaket folgen.