Regelungen für freien Eintritt werden erheblich ausgeweitet

Ab 1. Januar 2019 dürfen Kölnerinnen und Kölner bis zum Alter von einschließlich 18 Jahren, alle Schülerinnen und Schüler inklusive zwei Begleitpersonen je Klasse, KölnPass-Inhaberinnen und -Inhaber sowie an ihrem Geburtstag und an den KölnTagen alle Einwohnerinnen und Einwohner Kölns bei freiem Eintritt die Sonderausstellungen der Museen der Stadt Köln besuchen. Bis jetzt gelten diese Regelungen nur für die Ständigen Sammlungen.  

Der Rat der Stadt Köln hatte am 27. September 2018 beschlossen, das Angebot auszuweiten. Die zu erwartenden Einnahmeausfälle werden über die Kulturförderabgabe ausgeglichen.  

Zudem hatte der Rat die Verwaltung beauftragt zu prüfen, unter welchen Umständen gänzlich freier Eintritt in die Museen gewährt werden kann. Die Ergebnisse werden Mitte 2019 vorgelegt.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit