Rat beauftragt Erstellung eines Aktionsplans auf Grundlage des Klima-Gutachtens
Der Rat der Stadt Köln hat das Gutachten zur Klimaneutralität 2035 als Handlungsrahmen für die Umsetzung des Klimaneutralitätsziels, das der Rat bereits 2021 beschlossenen hatte, anerkannt. Das Gutachten gibt die Linie vor und bildet die Grundlage für Umsetzungsaktivitäten in der gesamten Stadtgesellschaft. Der Rat hat die Stadtverwaltung nun damit beauftragt, einen konkreten Aktionsplan zum Ende des ersten Halbjahres 2023 vorzulegen. Darüber hinaus soll ein Klimaschutz-Monitoring eingerichtet werden.
Laut Gutachten ist die Klimaneutralität Kölns bis 2035 möglich. Wichtige Handlungsbereiche sind etwa der Ausbau von erneuerbaren Energien sowie die Reduzierung des Energie- und Wärmebedarfs, die kommunale Wärmeleitplanung oder die klimafreundliche Mobilität. Darüber hinaus sollen mit einer stadtweiten Klimaschutz-Kommunikation die Kölner*innen sowie alle Akteur*innen der Stadtgesellschaft zu Teilnahme motiviert und aktiviert werden.
Mit dem Kölner Klimarat und seinen Projektgruppen ist bereits eine Umsetzungsallianz etabliert. Der Erstellung des Gutachtens ging ein über zweijähriger Beteiligungsprozesses voraus, an dem die 90 Mitglieder des Kölner Klimarats beteiligt waren. Sie wurden dabei wissenschaftlich begleitet durch ein Fachkonsortium aus insgesamt vier renommierten Instituten: die Gertec GmbH Ingenieurgesellschaft, Jung Stadtkonzepte, ifeu – Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg und Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH.
Die Beschlussvorlage ist hier abrufbar.