Jährliche Lastenradförderung und Pilotversuch zum Lastenradverleihsystem

Die Verwaltung hat zwei Vorlagen zur Weiterentwicklung des erfolgreichen Lastenrad- Förderprogramms sowie die Durchführung eines zweijährigen Pilotversuches für ein KVB-Lastenradverleihsystem in den Stadtteilen Nippes und Deutz in den Gremienlauf gegeben.

Ascan Egerer, Beigeordneter für Mobilität der Stadt Köln:

Ich freue mich über die ungebrochen hohe Nachfrage nach der Lastenradförderung, die die Stadt Köln anbietet. Die rund 1.350 Lastenräder mit einem Fördervolumen von 2,9 Millionen Euro sind ein Indiz für den hohen Bedarf an dem Verkehrsmittel "Lastenrad". Jedoch haben nicht alle Kölnerinnen und Kölner die Möglichkeit, sich ein eigenes Lastenrad anzuschaffen. Wir sind davon überzeugt, dass eine Ergänzung des KVB-Leihradangebotes um Lastenräder sinnvoll ist und das Angebot an nachhaltigen Mobilitätsalternativen attraktiver machen wird.

Bis 2024 eine jährliche Lastenradförderung von 500.000 Euro Für die Jahre 2022 bis 2024 sind gemäß der Vorlage Fördermittel in Höhe von jeweils rund 500.000 Euro vorgesehen. Neben dem Verkehrsausschuss muss auch der Finanzausschuss der Vorlage zustimmen.

Die Zustimmung der Gremien vorausgesetzt, plant die Verwaltung den Start für das Lastenradförderprogramm 2022 im Sommer. Für die Zuteilung der Förderung ist ein mehrstufiges Verfahren vorgesehen. Förderwürdige Anträge aus Stadtteilen, welche bisher nur unterdurchschnittlich von der Förderung profitieren konnten, sollen zukünftig bevorzugt berücksichtig werden.

Gefördert werden sollen wieder Investitionen in Lastenfahrräder und Gespanne (Lastenfahrräder zuzüglich Anhänger) mit 45 Prozent der Anschaffungskosten, maximal jedoch 2.500 Euro für Räder und 3.000 Euro für Gespanne. Für eingetragene Vereine und Antragsgemeinschaften mit Köln-Pass sollen höhere Fördersätze gelten.

Bereits im vergangenen Herbst hatte der Rat weitere Fördermittel in Höhe von 500.000 Euro dem städtischen Haushalt zugesetzt und die Verwaltung beauftragt, das Förderprogramm aufgrund der Erfahrungswerte und weitergehender Bedarfe anzupassen. Ab 2023 ist geplant, zur Finanzierung auch Stellplatzablösemittel zu verwenden (siehe Mitteilung 0246/2022).

Die gesamte Vorlage zur Lastenradförderung 2022

Pilotversuch für ein Lastenradverleihsystem der KVB

Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) erstellte zum Pilotversuch ein Stufenkonzept. In den Stadtteilen Nippes und Deutz, die sich aufgrund ihrer soziodemographischen Struktur besonders gut eignen, soll ab Herbst 2022 ein flächendeckendes Stationsnetz mit rund zehn Stationen und insgesamt 15 Lastenrädern etabliert werden. Zunächst soll pro Station ein Lastenrad bereitgestellt werden, wobei bei entsprechendem Bedarf weitere Lastenräder am Standort positioniert werden. Alle Fahrzeuge werden mit einer elektrischen Tretkraftunterstützung ausgerüstet sein. Auf diesen Erfahrungen aufbauend wird im 1. Halbjahr 2023 eine Beschlussvorlage zum stufenweisen Aufbau eines dauerhaften, stadtweiten KVB-Lastenradverleihsystems dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

Bereits im Pilotversuch soll das Lastenradverleihsystem in den VRS-Tarif integriert werden: allen ÖPNV-Abokund*innen (inklusive Job-, Großkunden und Semestertickets ab 18 Jahre) werden mindestens 90 Freiminuten pro Woche gewährt, um beispielsweise den Wocheneinkauf zu erledigen.

Die gesamte Vorlage zum KVB-Lastenradverleihsystem

Hintergrund: Lastenradförderung – eine Erfolgsgeschichte

Im Zeitraum von 2019 bis 2021 hat die Stadt Köln im Rahmen von insgesamt drei Förderaufrufen Finanzmittel in einer Gesamthöhe von rund 2,9 Millionen Euro ausgezahlt. Mit diesen Mitteln wurden rund 1.350 Lastenfahrräder mitfinanziert. Gefördert wurden Investitionen in Lastenfahrräder und Gespanne (Lastenfahrräder zuzüglich Anhänger) mit 45 Prozent der Anschaffungskosten, maximal jedoch 2.500 Euro für Räder und 3.000 Euro für Gespanne. Durch das Gesamtvolumen als auch die Förderbedingungen kann das Programm im Vergleich zu anderen kommunalen Fördergebern als bundesweit einmalig betrachtet werden.

Antragstellende sind verpflichtet, über einen Zeitraum von drei Jahren die Nutzung des Fahrzeuges nachzuweisen. Für die Förderaufrufe 2019 und 2020 wurde eine Fahrleistung über alle geförderten Lastenfahrräder in Höhe von über zwei Millionen Fahrzeugkilometern gemeldet. Aus dem ersten Förderaufruf 2019 haben zudem mehrere Dutzend Antragsstellende eine Gesamtfahrleistung seit Inbetriebnahme des Lastenfahrrades von mehr als 9.000 Kilometer erreicht. Im Rahmen des Förderaufrufes 2021 war bisher noch kein Verwendungsnachweisverfahren erforderlich.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit