Nach EU-Umgebungslärmrichtlinie umfasst die Lärmkartierung die grafische Darstellung von Lärmkarten und die Erstellung von Betroffenenstatistiken.

Lärmkarten stellen die entstehende Lärmbelastung farbig und flächenhaft dar. Ermittelt werden diese über Ausbreitungsberechnungen, in die alle relevanten Daten eingehen. Im Wesentlichen unterscheidet die EU-Umgebungslärmrichtlinie zwischen Ballungsräumen und Gemeinden an Haupteisenbahnstrecken, Hauptverkehrsstraßen und/oder Flughäfen.  

Köln ist einer von zwölf Ballungsräumen im Land Nordrhein-Westfalen mit mehr als 250.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, für die nach EU-Umgebungslärmrichtlinie bereits zur 1. Stufe, das heißt im Jahr 2007, eine Lärmkartierung fertig zu stellen war. Flächenmäßig nimmt die Stadt Köln mit etwa 405 Quadratkilometern unter den Großstädten nach den beiden Stadtstaaten Berlin und Hamburg die dritte Stelle ein und ist die größte Stadt in Nordrhein-Westfalen.

In Ballungsräumen müssen neben den Haupteisenbahnstrecken und Hauptverkehrsstraßen auch weitere Lärmquellen berücksichtigt werden. Bezugsjahr der Eingangsdaten für die vorliegende Lärmkartierung ist das Jahr 2020. Die Lärmkarten werden etwa alle fünf Jahre aktualisiert.

Bericht über die Lärmkartierung
PDF, 52 kb

Lärmkarten

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Hinweis zur Nutzung der Daten

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Lärmquellen

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Wissenswertes

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