Neben der Lärmsituation ist ein Wert, bei dessen Überschreitung Lärmschutzmaßnahmen in Erwägung gezogen oder eingeführt werden, grafisch darzustellen.
Zur Identifizierung des dringlichsten Handlungsbedarfs sind in den Lärmkarten die Isophonen (Kurven gleicher Lautstärke) bei einer 24-Stunden-Belastung von 70 Dezibel als gelbe Linie und bei einer nächtlichen Belastung von 22 bis 6 Uhr von 60 Dezibel als grüne Linie gekennzeichnet.
Abweichend hiervon sind die Schutzziele für den Fluglärm in der Lärmaktionsplanung in rechtsverbindlicher Weise in § 14 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm geregelt. Daher gelten hier niedrigere Werte. Dies ist im Erlass zur "Lärmaktionsplanung" des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 7. Februar 2008, Punkt 2 vorgegeben.
Anzahl betroffener Personen ohne Fluglärm
Die folgenden Diagramme zeigen die Anzahl der Personen, die bei einer 24-Stunden-Belastung mit mehr als 70 Dezibel und nachts von 22 bis 6 Uhr mit mehr als 60 Dezibel betroffen sind.
Anzahl betroffener Personen durch Fluglärm
Für den Flugverkehr gilt der dringlichste Handlungsbedarf bei einer 24-Stunden-Belastung mit mehr als 65 Dezibel und einer nächtlichen Belastung von 22 bis 6 Uhr mit mehr als 55 Dezibel.
Dauer | Dezibel | Anzahl der Personen |
---|---|---|
24-Stunden-Belastung | mehr als 65 | 100 |
nachts von 22 bis 6 Uhr | mehr als 55 | 8.900 |