Die Lärmkartierung für die Häfen erfolgt nur in Ballungsräumen.

Es müssen nicht alle Häfen kartiert werden. Die EU-Umgebungslärm-Richtlinie umfasst Häfen mit einer Gesamtumschlagsleistung von mehr als 1,5 Millionen Tonnen pro Jahr.

In Köln sind durch den Industrie- und den Hafenbetrieb rund 1.300 Einwohnerinnen und Einwohner oberhalb 55 dB(A) LDEN (Belastung über 24 Stunden) und keine Einwohnerinnen und Einwohner oberhalb 50 dB(A) LNight (Belastung 22 bis 6 Uhr) betroffen.

Nach den EU-Vorgaben sind dies in Köln der Niehler Hafen und der Godorfer Hafen.

Die Kölner Häfen sind nach Duisburg der zweitgrößte Binnenhafen-Standort Deutschlands.

Als Datengrundlage zur Ermittlung der Emissionen wurden in erster Linie Untersuchungsergebnisse aus Prognosen herangezogen.

Karte

Lärmrelevante Häfen nach Umgebungslärm-Richtlinie
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Berechnungsverfahren

Informationen zu den Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm nach § 5 Absatz 1 der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV)