Verwaltung schlägt nochmalige Erhöhung der Schulbaumittel vor
Die Stadtverwaltung arbeitet weiter mit höchster Priorität daran, bestehende Schulplätze zu erhalten und zusätzliche zu schaffen. In einer Beschlussvorlage für die Politik schlägt die Verwaltung aktuell eine erneute Erhöhung der Mittel für den Schulbau vor. Die Mittel sind im Wirtschaftsplan 2020 der städtischen Gebäudewirtschaft enthalten, über den der Rat der Stadt Köln voraussichtlich in seiner nächsten Sitzung am 26. März 2020 abschließend entscheidet.
Im Wirtschaftsplan werden allein im Bereich "Neubau, Erweiterungsbau und Generalinstandsetzung" 274 Millionen Euro für Großbauprojekte im Schulbau bereitgestellt. Dies sind im Vergleich zum bereits hohen Budget von 2019 mit 176,3 Millionen Euro noch einmal 97,7 Millionen Euro mehr (entspricht einer Steigerung von rund 55 Prozent).
Die vom Rat beschlossene und inzwischen fortgeschriebene "Priorisierende Schulbaumaßnahmenliste" enthält aktuell 191 Schulbau-Großprojekte. 74 Projekte befinden sich derzeit in Planung und Bau. Sieben Großbauvorhaben wurden 2019 fertig gestellt. Nach derzeitigem Stand werden in 2020 voraussichtlich weitere neun Maßnahmen abgeschlossen werden können.
Bis zum Jahr 2023 werden in einem "Maßnahmenpaket Schulbau" 22 Schulbauprojekte an elf Standorten mit Generalunternehmer oder Totalunternehmern (GU/TU) realisiert. Das Gesamtinvestitionsvolumen allein in diesem Sonderprogramm beträgt über mehrere Jahre rund 520 Millionen Euro, wodurch mehr als 7.000 Schulplätze neu geschaffen oder gesichert werden. Alle übrigen in Planung oder bereits im Bau befindlichen Projekte werden ebenfalls zwischen 2020 und 2023 beziehungsweise nach 2023 fertiggestellt.
Um den Schulbau nochmals zu beschleunigen, wird die Verwaltung ein ergänzendes Schulbauprogramm auflegen. In diesem wird die Verwaltung verschiedene Möglichkeiten einer beschleunigten Realisierung mit konkreter Zuordnung von Schulbaumaßnahmen dem Rat zur Umsetzung vorschlagen: so etwa ein weiteres Maßnahmenpaket mit Generalunternehmer oder Totalunternehmern oder die Errichtung von Schulbauten im Investorenverfahren.
Im Vorfeld eines solchen Investorenverfahrens eruiert die Verwaltung durch eine europaweite Ausschreibung, ob es in Köln Privatgrundstücke gibt (erforderliche Grundstücksgrößen rund 8.000 bis 35.000 Quadratmeter), auf denen ein Investor für die Stadt Schulbauten errichten kann. Darüber hinaus wird bei allen 266 Schulstandorten geprüft, ob sie nachverdichtet und – falls aus schulfachlicher Sicht Bedarf besteht – für die geeigneten Grundstücke vertiefende Machbarkeitsstudien beauftragt werden können.
Zusätzlich sollen im Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft 58,5 Millionen Euro im Bereich Objektmanagement für die laufende Instandsetzung und Instandhaltung der bestehenden Gebäude an den 266 Schulstandorten bereitgestellt werden. Davon sind für die Wirtschaftsjahre 2020 und 2021 jeweils 1,5 Millionen Euro für ein "Sonderprogramm Sanierung Schultoiletten" reserviert. Die Sanierungen sollen in den Jahren 2020 und 2021 beginnen und bis Ende 2021 auch überwiegend beendet sein. Für das Jahr 2020 geht es um zehn zusätzliche Toilettensanierungen an neun Schulstandorten in sechs Stadtbezirken. Für das Jahr 2021 handelt es sich um neun Maßnahmen an neun Standorten in fünf Stadtbezirken (separate Tabelle mit den Standorten).
Der Gebäudewirtschaft obliegt aber nicht nur die zentrale Bewirtschaftung von Schulen, sondern auch die von Verwaltungsgebäuden, Kindertagesstätten, Objekten im Grünflächenbereich und sonstigen Gebäuden. Aktuell handelt es sich dabei um 81 Verwaltungsgebäude, 266 Schulen (ohne ausgelagerte Hausmeisterwohnungen), 77 Kindertagesstätten und 68 Aufbauten auf Grünflächen.
Die organisatorische Verlagerung des Bereichs Museumsbauten von der städtischen Kulturverwaltung auf die Gebäudewirtschaft im Jahr 2018 zur Bündelung von Kompetenzen und zum Abbau von Schnittstellen findet in diesen Zahlen keinen Niederschlag. Die Gebäudewirtschaft ist für die Museen zwar umfassend zuständig und trägt die mit den Objekten einhergehende Betreiberverantwortung. Die Gebäude und Grundstücke gehören jedoch nicht zum Sondervermögen der Gebäudewirtschaft. Trotz ihrer eigentümerähnlichen Stellung handelt die Gebäudewirtschaft im Auftrag der Kulturverwaltung und erbringt die entsprechenden Baubetreuungs- und sonstigen Dienstleistungen ausschließlich im Service. Es obliegt nach wie vor der Kulturverwaltung, für die Bereitstellung der für Bau-, Bauunterhaltungs- und sonstige Leistungen benötigten Finanzmittel zu sorgen.
Angemietete Kindertagesstätten tauchen in der Statistik, anders als Kindertagesstätten im Eigentum der Stadt, ebenfalls nicht auf. Hier ist die innerstädtische Zuständigkeit auf das Amt für Kinder, Jugend und Familie übergegangen. Erbringt die Gebäudewirtschaft Serviceleistungen in angemieteten oder für angemietete Kindertagesstätten, erfolgt dies im Auftrag des Amtes für Kinder, Jugend und Familie.