Neues Ausschreibungsverfahren soll verhindert werden - Baubeginn Frühjahr 2017

Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 28. Juni 2016 mit der Umgestaltung des Kurt-Hackenberg-Platzes sowie der Installation einer Trinkbrunnenanlage auf dem Platz beauftragt. Dafür waren rund 2,59 Millionen Euro veranschlagt. Der aus der öffentlichen Vergabe Ende September dieses Jahres hervorgegangene Bieter mit dem niedrigsten Angebot musste allerdings aus vergaberechtlichen Gründen ausgeschlossen werden. Unter Berücksichtigung des zweitgünstigsten Angebots belaufen sich die neuen Kosten für die Platzgestaltung, die Installation des Brunnens sowie aller anfallenden Planungskosten nunmehr auf rund 3,26 Millionen Euro.  

Die Umgestaltung des Kurt-Hackenberg-Platzes ist ein Teilprojekt der "Via Culturalis", das im Rahmen des Bundesprogrammes "Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus" finanziell unterstützt wird. Dabei handelt es sich um ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.  

Eine Aufhebung der Ausschreibung wegen des Ausschlusses des Bieters mit dem niedrigsten Angebot würde ein erneutes Ausschreibungsverfahren erforderlich machen. Dies ist aufgrund der engen zeitlichen Vorgaben, die mit der Förderung des Projekts verbunden sind, nicht möglich, denn das Vorhaben muss bis zum 31. Dezember 2018 abgeschlossen und schlussabgerechnet sein. Zudem hätte eine Neuausschreibung mögliche Regressansprüche der bietenden Firmen zur Folge.  

Die Verwaltung wird dem Rat der Stadt Köln daher zu seiner Sitzung am 20. Dezember 2016 vorschlagen, einer submissionsbedingten Kostenerhöhung von insgesamt rund 670.000 Euro zuzustimmen. Eine entsprechende Beschlussvorlage wurde nun auf den Weg gebracht. Sie wird erstmalig im Verkehrsausschuss am 6. Dezember 2016 behandelt.  

Die Arbeiten sollen nach derzeitiger Planung nach Karneval im März 2017 beginnen und bis Oktober/November 2017 und damit noch vor dem Weihnachtsverkehr des nächsten Jahres abgeschlossen sein. Die Umgestaltung des Kurt-Hackenberg-Platzes löst keine KAG-Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen aus.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit