Schulbetrieb und die Belüftung der Räume ist sichergestellt

Nach Bekanntgabe der ministeriellen Mitteilung hat die Verwaltung die aktuellen Zahlen erhoben. Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Überprüfung des derzeitigen Status der Schulfenster in den Kölner Schulen. Demnach liegen der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt bis auf wenige Ausnahmen keine Erkenntnisse vor, dass die Nutzung von Schulräumen unter Berücksichtigung des ministeriellen Erlasses nicht gewährleistet ist. Bedingt durch die derzeitige Hitzesituation können im Einzelfall in den Schulen noch individuelle schulorganisatorische Maßnahmen notwendig werden.

Im Zusammenhang mit der ministeriellen Mitteilung an die Kommunen vom 3. August 2020, dass eine "regelmäßige und wirksame Durchlüftung der Unterrichtsräume" sicherzustellen ist, hat die Stadtverwaltung keine Versäumnisse in Anbetracht auf die räumliche Ausstattung der in Köln benutzten Schulgebäude zu verzeichnen. Es gibt einen geregelten Prozess zwischen den Schulhausmeistern und der Gebäudewirtschaft, in dem eventuelle Schäden in Klassenzimmern gemeldet werden. Notwendige Instandsetzungsmaßnahmen werden daraufhin auch das ganze Jahr über permanent veranlasst.

Bezogen auf die Mitteilung des Schulministeriums ergibt sich zum 11. August 2020 folgender Stand: Die städtische Gebäudewirtschaft und die Hausmeister der Schulen haben an 266 Schulstandorten geschätzt 100.000 Fenster zu prüfen. Für 62 Standorte wurde zurückgemeldet, dass die Prüfung noch nicht abgeschlossen werden konnte. 106 Standorte haben gemeldet, dass alle Fenster in den Objekten in Ordnung sind. 98 Standorte haben gemeldet, dass sie defekte Fenster haben, dies jedoch nicht in allen Räumen. Die defekten Fenster summieren sich bisher auf etwa 1.000. Dies entspricht im Verhältnis zu den gesamten Fenstern in den Schulgebäuden bisher einer Quote von rund einem Prozent.

Bei den bisher als defekt gemeldeten Fenstern handelt sich in der Regel um einzelne von mehreren Fenstern in einem Raum. Dies bedeutet, dass eine ausreichende Belüftung des Raumes auch mit den anderen Fenstern noch sichergestellt werden kann.

Nach den bisherigen Erkenntnissen müssen allerdings an sechs Schulstandorten kompensatorische Maßnahmen vorgenommen werden, da dort in einzelnen Räumen zu viele Fenster nicht mehr bedient werden können. Dies sind die Standorte Grüngürtelschule Mainstraße (Pavillon), Gemeinschaftsgrundschule Brüder-Grimm-Schule (Kölnstraße/Sürther Hauptstraße, Gymnasium Sürther Straße, Ernst-Moritz-Arndt-Schule Mainstraße, Herder-Gymnasium Kattowitzer Straße sowie die Nebenstelle des Hans-Böckler-Berufskollegs Neuhöfferstraße. Die notwendigen Maßnahmen werden in Abstimmung mit den Schulleitungen festgelegt.

Hinsichtlich der Schulbauten in Passivhausbauweise bleibt festzustellen, dass eine Belüftung der Räume zusätzlich zu der Belüftungsanlage über Fenster, die im Bedarfsfall auch geöffnet werden können, sichergestellt ist.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit