Neue Daten liegen vor – Schwung im Schulbau setzt sich fort
Die neue Schulentwicklungsplanung 2023 der Stadt Köln liegt vor. Sie schreibt die Ergebnisse der vorhergehenden Schulentwicklungsplanung 2020 fort und stellt anhand statistischer Erkenntnisse den Bedarf für Grund- und weiterführende Schulen im Kölner Stadtgebiet in den kommenden Jahren fest. Die Schulentwicklungsplanung 2023 stellt den Planungsrahmen dar, um schulorganisatorische Maßnahmen und den daraus resultierenden Baubedarf zu beschreiben.
Am Mittwoch, 15. November 2023, haben der Beigeordnete für Bildung, Jugend und Sport, Robert Voigtsberger, und Frank Pfeuffer, Leiter der Stabsstelle Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung, die Rahmenplanung vorgestellt.
Nach der neuen städtischen Bevölkerungsprognose von Ende 2022 ist zu erwarten, dass die Kinder- und Schülerzahlen kurz- bis mittelfristig noch weiter ansteigen werden. Auf längere Sicht könnten die Schülerzahlen indes leicht zurückgehen und sich auf hohem Niveau stabilisieren. Mit Blick auf die Stadtbezirke und Stadtteile ergeben sich dabei durchaus unterschiedliche Entwicklungsdynamiken im Zeitverlauf, von weiter stark steigenden Schülerzahlen bis hin zu sinkenden Zahlen, die in der vorliegenden Schulentwicklungsplanung differenziert in Rechnung gestellt werden.
2020 war – aufbauend auf die vorgehenden Schulentwicklungsplanungen – ein Bedarf von 54 neuen Schulen beziehungsweise Schulgebäuden für zusätzliche Schüler*innenplätze festgestellt worden. Im aktuellen Schuljahr 2023/24 sind von diesen 54 Schulen 13 (teils im Interim) schon an den Start gegangen. Im Schuljahr 2024/25 werden weitere fünf Schulen neue Schulplätze anbieten, auch hier teils im Interim. In den Folgejahren ab 2025/26 werden neun zusätzliche Schulen folgen. Die Schulbaumaßnahmen sind personalisiert und werden durch die städtische "Task Force Schulbau" eng begleitet. Die aktuellen Umsetzungsstände sind unterschiedlich weit fortgeschritten, ein genauer Zeitpunkt der Realisierung hängt teilweise noch von dem Ergebnis von zum Beispiel Investorenverfahren ab. Weitere 17 neue Schulen sind in den neuen großen Wohnbaugebieten in Köln projektiert. Sie befinden sich in Vorbereitung und werden in angemessener Größenordnung unmittelbar zu Beginn der Erstbezugsphasen zur Verfügung stehen. Trotz der immensen Größe der Herausforderungen sind fast alle neuen Schulen entweder schon vorhanden oder konkret auf dem Weg und werden in den nächsten Schuljahren ihren Betrieb aufnehmen.
Gleichzeitig ergeben sich kontinuierlich neue Herausforderungen, die parallel realisiert werden, zum Beispiel Zügigkeitserhöhungen an bestehenden Schulen. Hinzu kommen weitere neue Schulen und Schulgebäude, die teils 2020 schon im Blick waren und nunmehr höher priorisiert wurden beziehungsweise für die sich aufgrund von veränderter Kinderzahlentwicklung und neuen Wohnbaugebieten neue Bedarfe ergeben haben, beispielsweise Grundschulen im Bereich Roggendorf/Thenhoven und Worringen. Alle geplanten neuen Schulen beziehungsweise Schulgebäude sind in der Schulbaumaßnahmenliste enthalten oder werden schnellstmöglich in diese Liste aufgenommen.
Bildungsdezernent Robert Voigtsberger:
Mit der neuen Schulentwicklungsplanung liegt ein aktualisierter Kompass zur weiteren bedarfsgerechten Gestaltung der Schullandschaft in Köln vor. Ich freue mich, dass sich der Schwung im Schulbau fortsetzt. Wir sind aktuell nach wie vor noch in einer schwierigen Situation mit manchen Engpässen bei den Schulplätzen, haben aber die klare Perspektive für die nächsten substanziellen Verbesserungen in den kommenden Jahren.
Die Verwaltung sieht vor, die vorliegende Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2023 in zwei Lesungen im Ausschuss für Schule und Weiterbildung vorzustellen und in der Beratungsfolge alle Bezirksvertretungen sowie weitere Fachausschüsse einzubeziehen. Anschließend soll die Schulentwicklungsplanung 2023 in den Rat eingebracht werden. Im Parallelverfahren soll die Planung allen städtischen Kölner Schulen mit der Bitte um beziehungsweise Gelegenheit zur Stellungnahme zur Kenntnis gegeben werden. Die Beratungsergebnisse aus den Bezirksvertretungen und die Rückmeldungen der Schulen werden der aktuellen Beschlussvorlage und damit der Planung beigefügt und bei Bedarf durch die Verwaltung in Kurzform bewertet.