Klimaschutz – Trend der Energieeinsparung setzt sich weiter fort

Im aktuellen Berichtsjahr 2019 wurden die Energieleitlinien der städtischen Gebäudewirtschaft konsequent angewandt, um die effizienten Standards weiter sicher zu stellen. Zur Fortführung des Energiemanagements wurden zahlreiche Maßnahmen mit Einsparcharakter auf den Weg gebracht. Insgesamt konnten im Jahr 2019 die Kosten für Wasser-, Heizung- und Stromverbrauch gegenüber dem Vorjahr von 35 Millionen Euro auf 34,5 Millionen Euro gesenkt werden.

Mobiler Energiedienst

Allein durch den Einsatz des mobilen Energiedienstes konnten rund 300.000 Euro durch vermiedene Wasserverluste eingespart werden. Mit der Energiecontrolling-Software werden für die technischen Anlagen in den städtischen Gebäuden täglich Verbrauchsdaten geliefert, ausgewertet und damit Auffälligkeiten schneller erkannt. Heizungs-, Elektro- und Sanitärinstallationen sind virtuell "unter Dauerbeobachtung" und Einstellungen können unverzüglich optimiert werden. Erstmals wurden so in 2019 auch Photovoltaikanlagen kontrolliert. Um weitere Energieeinsparpotenziale zu erzielen, soll der Einsatz des mobilen Energiedienstes künftig noch weiter ausgebaut werden.

Baumaßnahmen zur Energieeinsparung

Nach den Energieleitlinien der Gebäudewirtschaft ist die Fernwärmeversorgung städtischer Gebäude unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten zu bevorzugen. Dies gilt sowohl für Neubauten, als auch bei der Erneuerung von Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden. Insgesamt wurden im Betrachtungszeitraum 18 Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs fertiggestellt. Neben der Erneuerung von Heizungsanlagen und Fenstern, zählen hierzu beispielsweise auch der Austausch der Beleuchtung, Dach- und Fassadensanierungen oder die Dämmung von Geschossdecken. 

Regenerative Energie

Im Rahmen von Neubaumaßnahmen werden durch die städtische Gebäudewirtschaft zunehmend Photovoltaikanlagen installiert. Zusätzlich werden die Dächer von Bestandsbauten an Privatinteressent*innen zum Bau von Photovoltaikanlagen verpachtet. Insgesamt wird durch den Betrieb der eigenen Photovoltaikanlagen sowohl ein deutlicher Beitrag zur Senkung der Energiekosten, als auch zur Reduzierung von CO2-Ausstoß erreicht. In den neueren Anlagen wird ein erheblicher Anteil des erzeugten Stroms in den jeweiligen Gebäuden selbst verbraucht. Insgesamt 27 eigene Anlagen mit einer Gesamtleistung von 1.005 Kilowatt-Peak (kWp) befinden sich inzwischen in Betrieb. Weitere Anlagen sind in der Planung oder kurz vor der Inbetriebnahme. Ergänzend zum Ausbau von Photovoltaik bei Neubauten und Sanierungen sind Anlagen auch auf Bestandsdächern in der Planung. In einem Zeit-Maßnahmenplan wurden bereits zehn Standorte ausgewählt und die Dächer auf ihre statische Eignung überprüft.

Neue Energielieferverträge

Für die Lieferung von Strom und Gas schließt die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln regelmäßig neue Energielieferverträge als Rahmenverträge ab. Seit dem 1. Januar 2021 wird der Strombedarf städtischer Liegenschaften ausschließlich aus regenerativer Erzeugung, also 100 Prozent Ökostrom, gedeckt. Der alte Stromliefervertrag war zum 31. Dezember 2020 ausgelaufen. Nach der politischen Intention zum Klimaschutz wurde vom Rat der Stadt Köln entschieden, künftig ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu beziehen. Nach einer öffentlichen, europaweiten Ausschreibung in 2020 wurde für die Stromversorgung vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023 ein neuer Vertrag geschlossen. Dieser kann einmalig um weitere zwei Jahre verlängert werden.

Die zukünftige Belieferung der städtischen Abnahmestellen mit Gas befindet sich noch in der Vorbereitung. Der Erdgasliefervertrag läuft zum 31. Dezember 2021 aus. Für die darauf folgende Lieferperiode ab Januar 2022 muss daher ein neuer Vertrag, ebenfalls über eine öffentliche, europaweite Ausschreibung, abgeschlossen werden. Vorgesehen ist eine Erdgasbelieferung mit anteiligem Biogas. Die Verwendung von Bio-Methan hat den Vorteil einer CO2-neutralen Verbrennung und damit einer nennenswerten Einsparung bei der jährlichen städtischen CO2-Bilanz.

Der Energiebericht

Seit 2005 erstellt die Verwaltung jährlich einen Energiebericht für die städtischen Gebäude, die sich im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft befinden. Diese sind die Verwaltungsgebäude, alle Schulen, die Kindertagesstätten und die sogenannten Grünobjekte (im wesentlichen Friedhöfe mit Aufbauten, Arbeiterunterkünfte, Betriebshöfe). Seit 2018 werden auch die städtischen Museen mit abgebildet. Der Energiebericht enthält eine Verbrauchs- und Kostenstatistik des jeweiligen Berichtsjahres und einen Vergleich der Entwicklung zu den Vorjahren. Die Betrachtung erfolgt hierbei immer als Ergebnis der genannten Gebäudearten. Der Energiebericht 2020 dient der Information der Politik und der Öffentlichkeit

Weitere Informationen

Energiebericht 2020: Energieverbrauchs- und Kostenstatistik 2019/Sachstand Energiemanagementkonzept 2020
Grafik Energieverbrauch
PDF, 504 kb
Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit