Stadt Köln wollte die Möglichkeit der Einhaltung der Corona-Regeln optimieren
Um die Möglichkeit der Einhaltung der coronabedingten Verhaltensregeln zu optimieren und die Verkehrsverhältnisse vor Ort zu entspannen wurde im Frühjahr dieses Jahres in der Severinstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h auf 10 km/h herabgesetzt. Im Zuge dessen wurde die Severinstraße zwischen Karl-Berbuer-Platz und Severinstorburg als sogenannter "verkehrsberuhigter Geschäftsbereich" für den allgemeinen Verkehr gesperrt und ist seitdem nur noch dem Anliegerverkehr vorbehalten.
Die Bezirksregierung Köln hat nun die Ausweisung der Severinstraße als Tempo 10-Zone unter Berufung auf die geltenden Regelungen der Straßenverkehrsordnung beanstandet und die Stadt Köln angewiesen, dort wieder die Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h einzurichten.
Die Stadt Köln wird der Anweisung der Bezirksregierung Köln nachkommen und die Geschwindigkeitsbegrenzung wieder auf 20 km/h hochsetzen. Die Änderung der Beschilderung wird in dieser Woche umgesetzt.
Die Severinstraße bleibt zwischen Karl-Berbuer-Platz und Severinstorburg weiterhin für den allgemeinen Verkehr gesperrt und nur dem Anliegerverkehr vorbehalten.