Verwendung des Logos der Stadt Köln
Bewilligungsbescheide der städtischen Kulturverwaltung über Fördermittel enthalten die Auflage, alle Publikationen in Zusammenhang mit dem geförderten Projekt oder der geförderten Einrichtung mit einem entsprechenden Hinweis zu versehen.
Verwenden Sie dazu bitte das städtische Logo mit dem Zusatz "Kulturamt". Das Logo ist unter der Rubrik "gefördert durch " aufzuführen.
Besteht die Förderung hingegen darin, eine Veranstaltung durch Beratung, Organisation und Werbung – also ohne finanzielle Zuschüsse – zu unterstützen, ist das Stadtlogo unter der Rubrik "unterstützt von" aufzunehmen.
Das Logo finden Sie hier zum Download:
Wichtiger Hinweis:
Ohne die ausdrückliche Genehmigung der Kulturverwaltung ist die Verwendung des Logos der Stadt Köln nicht gestattet. Eine veränderte Darstellung des Logos ist nicht erlaubt und stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.
Sämtliche Formulare und Merkblätter haben wir hier für Sie zum Herunterladen bereitgestellt.
Kontakt
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