Hinweise zur Erstellung von Kosten- und Finanzierungsplänen bei ein- und mehrjähriger Projektförderung im Tanz- und Theaterbereich
Dieses Merkblatt gilt im Rahmen der Förderprogramme Tanz und Theater.
Die Kulturverwaltung begrüßt den Diskurs zu den Honoraruntergrenzen (HUG), der vom Bundesverband Freie Darstellende Künste angestoßen wurde und signalisiert grundsätzlich ihre positive Haltung dazu. Die konsequente Umsetzung der Honorarempfehlungen in Köln würde jedoch eine erhebliche Aufstockung der Mittel für Theater- und Tanzproduktionen voraussetzen, wenn nicht eine drastische Reduzierung des Angebots erfolgen soll. Aufgrund der begrenzten Mittel formuliert die Kulturverwaltung Grundsätze für die Kalkulation von Projekten, die sich an den Honoraruntergrenzen orientieren, jedoch an die aktuelle Finanzsituation der Stadt angepasst sind.
Ziel der formulierten Kalkulationsgrundsätze ist es, gleiche Maßstäbe für Antragstellende zu gewährleisten, die einem Mindeststandard entsprechen und gleichzeitig eine gravierende Reduzierung der geförderten Projektzahl verhindern sollen.
Die HUG besitzen für Antragstellende keinen rechtsverbindlichen Charakter. Die Entscheidung, ob ein Antrag aufgrund der Abweichung von den HUG abgelehnt wird, obliegt der Kulturverwaltung, beziehungsweise folgt dem Votum der Beiräte.
Der förderfähige Produktionszeitraum von Tanz- und Theaterprojekten wird auf maximal 8 Wochen oder wahlweise 40 Tagessätze beschränkt. Darüber hinausgehende Produktionszeiten, ebenso wie vorausgehende Recherche- und Konzeptionsphasen, können nicht umfänglich durch die städtische Förderung bezuschusst werden. Die Begrenzung des maximal anzuerkennenden Produktionszeitraums auf 8 Wochen oder 40 Tagessätze ist für Projekte, die ausschließlich mit städtischer Förderung kalkulieren, verbindlich. Darüber hinausgehende Produktionszeiten sind jedoch nicht ausgeschlossen, wenn diese durch andere Drittmittelgeber abgedeckt werden können.
Die Bemessungsgrundlage zur Honorierung des Personals ist durch Wochen-, Tages- oder Stundensätze darzulegen.
Für die einjährige Projektförderung ist dafür im Kosten- und Finanzierungsplan im Abschnitt Personalkosten das Feld "Erläuterung" vorgesehen. In der mehrjährigen Projektförderung sind die jeweiligen Honorare inklusive der Bemessungsgrundlage in einer gesonderten Anlage, gesplittet nach Honorarnehmenden und ihren Funktionen, aufzuführen.
Die Veranschlagung mehrerer Honorare in Vollzeit für unterschiedliche Aufgaben einzelner Personen im definierten Produktionszeitraum von maximal 8 Wochen können wir nicht anerkennen.
Der Planung von Aufführungen und Eintrittseinnahmen kommt in der Antragstellung besondere Bedeutung zu. Insgesamt muss eine angemessene Anzahl von Aufführungen in Köln nachgewiesen werden, die im Zuge des Verwendungsnachweises durch eine komplette Aufführungs-, Zuschauer- und Einnahmestatistik belegt wird.
Je nach Größe und Aufwand der Produktion kann die Zahl der Aufführungstermine variieren, jedoch sollten die Gesamtkosten eines Projektes und die kalkulierten Eintrittseinnahmen, beziehungsweise die Zahl der geplanten Vorstellungen in einem sinnvollen Verhältnis zueinander stehen, welches erkennen lässt, dass die öffentliche Zugänglichkeit und Sichtbarkeit freier Theater- und Tanzproduktionen gewährleistet wird.
Bitte geben Sie daher schon bei Antragstellung eine möglichst vollständige Aufführungsplanung an. Neben der Gesamtzahl der Spieltermine soll daraus ebenfalls hervorgehen, wie viele der Aufführungen in Köln und andernorts stattfinden.
Bitte beachten Sie zusätzlich die Hinweise des allgemeinen Merkblatts und des Merkblatts zu Fahrkosten, Übernachtungskosten und Tagegeld, welche im Download-Bereich der Internetseite des Kulturamts zur Verfügung stehen.