Hinweise zur Erstellung von Kosten- und Finanzierungsplänen bei ein- und mehrjähriger Projektförderung im Tanz- und Theaterbereich

Dieses Merkblatt gilt im Rahmen der Förderprogramme Tanz und Theater.

Die Kulturverwaltung begrüßt den Diskurs zu den Honoraruntergrenzen (HUG), der vom Bundesverband Freie Darstellende Künste angestoßen wurde und signalisiert grundsätzlich ihre positive Haltung dazu. Die konsequente Umsetzung der Honorarempfehlungen in Köln würde jedoch eine erhebliche Aufstockung der Mittel für Theater- und Tanzproduktionen voraussetzen, wenn nicht eine drastische Reduzierung des Angebots erfolgen soll. Aufgrund der begrenzten Mittel formuliert die Kulturverwaltung Grundsätze für die Kalkulation von Projekten, die sich an den Honoraruntergrenzen orientieren, jedoch an die aktuelle Finanzsituation der Stadt angepasst sind.

Ziel der formulierten Kalkulationsgrundsätze ist es, gleiche Maßstäbe für Antragstellende zu gewährleisten, die einem Mindeststandard entsprechen und gleichzeitig eine gravierende Reduzierung der geförderten Projektzahl verhindern sollen.

Die HUG besitzen für Antragstellende keinen rechtsverbindlichen Charakter. Die Entscheidung, ob ein Antrag aufgrund der Abweichung von den HUG abgelehnt wird, obliegt der Kulturverwaltung, beziehungsweise folgt dem Votum der Beiräte.

Begrenzung des förderfähigen Produktionszeitraums

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Bemessung von Honoraren

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Aufführungsplanung und Eintrittseinnahmen

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Eigenanteil

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Darstellung von Produktion, Abspiel und Gastspiel

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Bescheinigung der Spielstätte

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Tagegeld

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Bitte beachten Sie zusätzlich die Hinweise des allgemeinen Merkblatts und des Merkblatts zu Fahrkosten, Übernachtungskosten und Tagegeld, welche im Download-Bereich der Internetseite des Kulturamts zur Verfügung stehen.