Das Kulturraummanagement fördert ausschließlich den Ein- und Ausbau von Atelierräumen in Köln zur Nutzung durch professionelle Künstler*innen. Die Förderung von Schul-, Laien- und semiprofessionellen Nutzungen ist nicht möglich. Die geförderten Räume müssen in Köln geschaffen und von dem*der Vermieter*in langfristig für Atelierzwecke überlassen werden. Dies ist regelmäßig bei einem Mietvertrag mit einer Laufzeit von mindestens fünf Jahren der Fall.
Um den Aufwand zu begrenzen, ist es sinnvoll, dass ein*e Mitarbeiter*in des Kulturraummanagements bei einem gemeinsamen Ortstermin in den künftigen Atelierräumen vorab prüft, welche der beabsichtigten Einzelmaßnahmen förderungsfähig sind. Gleichzeitig können wir klären, welche notwendigen Genehmigungen seitens der*des Vermieter*in von Behörden (zum Beispiel der Bauaufsicht) oder sonstigen Stellen noch erforderlich sind.
Eine Förderung ist auch möglich, wenn der*die Künstler*in selbst Eigentümer*in der Räumlichkeiten ist und dauerhaft eine Arbeitsmöglichkeit zur Eigen- und/oder Fremdnutzung schafft. Dies gilt vor allem dann, wenn Wohnateliers errichtet werden.