Wofür ist dieses Merkblatt?

Dieses Merkblatt gilt im Rahmen unserer Förderprogramme. Es beantwortet Fragen zur Antragstellung und Abrechnung und gibt Hilfestellung beim Ausfüllen des Online-Antrags. Wir helfen Ihnen gerne bei weiteren Fragen. Bitte kommen Sie nach Terminvereinbarung zur Beratung ins Kulturamt oder rufen Sie uns an.

Die digitale Antragstellung für die einjährige Projektförderung erleichtert die Zusammenarbeit zwischen dem*der Antragstellenden und dem Kulturamt. Bitte füllen Sie die für Ihren Antrag notwendigen Felder sorgfältig aus. Im Abschnitt "Daten zur Projektfinanzierung" tragen Sie bitte die Summen aus der Anlage "Kosten-Finanzierungsplan allgemein" oder "Kosten-Finanzierungsplan Tanz Theater" ein. 

Die inhaltlichen Kriterien des Merkblattes gelten gleichermaßen für Projektverfahren, deren Antragsverfahren noch nicht digitalisiert ist.

Bitte wenden Sie sich an Ihre jeweiligen Ansprechpartner*innen in den Referaten des Kulturamtes.

Kontakt Kulturamt

Für die Bereiche Reparaturen und Technik/Bauunterhaltung, Bau- und Infrastrukturbeihilfen sowie Lärmschutzfonds gelten eigene Bestimmungen.

Wenden Sie sich hierzu bitte an Frau Rieck unter der Rufnummer 0221 / 221-23270 oder per

E-Mail ausschließlich für die Bereiche Reparaturen, Technik, Bauunterhaltung, Bau- und Infrastrukturbeihilfen, Lärmschutzfonds

Wer kann gefördert werden?

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Wählen Sie Ihre richtige Rechtsform aus

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Antragsfristen

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Auswahl des Förderprogramms und des Förderbereichs

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Findet die Veranstaltung im öffentlichen Raum statt?

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Beschreibung des Projekts

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Sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt?

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Kosten- und Finanzierungsplan

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Ausgaben

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Nicht zuwendungsfähige Kosten

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Anschaffung von Vermögensgegenständen?

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Einnahmen D 1 bis D 5

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Erklärungen zur Antragstellung

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Welche Pflichten bestehen nach Durchführung des Projekts?

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