Allgemeine Hinweise
Die Strukturförderung ist eine mittel- und langfristig angelegte Förderung. Sie dient dem Erhalt bestehender Strukturen. Außerdem schafft sie neue nachhaltig wirkende beziehungsweise übergreifende Gefüge einschließlich deren regelmäßiger Bewertung und Anpassung. Sie dient der Förderung längerfristig angelegter Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im künstlerischen, Filmkultur vermittelnden, kulturpolitischen oder publizistischen Bereich.
Die Strukturförderung wird alle vier Jahre ausgeschrieben. Sie wird für klar formulierte Maßnahmen mit einem darzustellenden Nachhaltigkeitseffekt gewährt. Es können Förderungen in Höhe von 25.000 bis maximal 50.000 Euro pro Kulturbetrieb vergeben werden.
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?
Die Strukturförderung ist mit folgenden strukturellen Auflagen verbunden:
- mindestens einjähriges Bestehen mit künstlerischer Leitung
- Gewährleistung von professioneller Geschäftsführung/Festivalproduktion,
Buchhaltung und Fördermittelabwicklung - PR- und Marketingarbeit mit Fachpersonal
- Einreichung eines jährlichen Sachberichts
Wer kann Anträge stellen?
Potenzielle Strukturförderungsempfänger*innen sind freie Festival-Initiativen, Initiativen zur Koordination und Vernetzung oder Vereine etc. mit Sitz in Köln.
Welche Antragsfristen gibt es?
Die Ausschreibung für den Zeitraum 2022 bis 2025 ist beendet.
Über einen neue Ausschreibung werden wir hier informieren.
Welche Pflichten bestehen im Nachgang der Bewilligung?
Zum im Bewilligungsbescheid angegebenen Termin reichen Sie einen Verwendungsnachweis sowie einen Sachbericht ein. Sie dokumentieren uns als Fördermittelgeberin mit dem Verwendungsnachweis die erfolgreiche und zweckgebundene Nutzung der Mittel. Die Unterlagen bestehen aus:
- einer detaillierten Auflistung der Gesamteinnahmen und -ausgaben
- den Belegen, deren Zusammenstellung sich an der oben genannten Auflistung
orientiert - einem jährlichen Sachbericht
- weiteren Anlagen, zum Beispiel Presseberichte, Programmhefte oder Ähnliches
Kontakt
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Till Kniola, Telefon 0221 / 221-23446.