Keine neuen Anträge möglich
Das erfolgreiche Förderprogramm "Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien" wurde zum 1. Oktober 2023 durch die Förderprogramme "Gebäudesanierung - klimafreundliches Wohnen", "Photovoltaik - klimafreundliches Wohnen" und "Photovoltaik - klimafreundliches Arbeiten" abgelöst.
Seitdem werden in diesem Programm nur noch die vollständigen Anträge und Verwendungsnachweise bearbeitet. Die zuständigen Sachbearbeiter*innen kommen zu Beginn der Bearbeitung aktiv auf die Antragsteller*innen zu. Um die Bearbeitung nicht zu behindern, bitten wir von Anfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.
Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung der Stadt Köln werden derzeit keine Bewilligungsbescheide erstellt und keine Förderzuschüsse ausgezahlt. Sobald die Bezirksregierung Köln als Kommunalaufsichtsbehörde den Haushalt genehmigt hat und damit die finale Haushaltssatzung veröffentlicht werden kann, endet die seit Jahresbeginn bestehende vorläufige Haushaltsführung, während der die Stadt Köln nur eingeschränkt handlungsfähig ist.
Eine endgültige Entscheidung über die vorliegenden Vorgänge kann frühestens nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2025/2026 der Stadt Köln getroffen werden.
Das Wichtigste in Kürze

Für die nachfolgend genannten Maßnahmen beträgt der Förderzuschuss einheitlich 10 Prozent der nachgewiesenen förderfähigen Kosten aus den eingereichten Förderbescheiden der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und/oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Die eingereichten Bescheide dürfen nicht älter als 1. Januar 2022 sein.
Vor Antragstellung bei uns dürfen Sie die Maßnahmen beauftragen. Diese Maßnahmen dürfen jedoch nicht abgeschlossen sein. Maßnahmen, die bereits vor Ihrer Antragstellung abgeschlossen wurden, werden nicht gefördert.
Unabhängig davon müssen die Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) von KFW und/oder BAFA eingehalten werden.
Wir haben für Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Förderung Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien zusammengestellt.
Für alle allgemeinen Fragen zum Förderprogramm stehen Ihnen Mitarbeiter*innen vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt zur Verfügung.
Gerne können Sie eine E-Mail schreiben:
Kontakt per E-Mail
Telefonische Beratungszeiten:
Dienstag bis Freitag: 9 bis 12 Uhr
Telefon: 0221 / 221-34344
Persönliche Beratung:
nach telefonischer Vereinbarung