Keine neuen Anträge möglich
Das erfolgreiche Förderprogramm "Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien" wurde zum 1. Oktober 2023 durch die Förderprogramme "Gebäudesanierung - klimafreundliches Wohnen", "Photovoltaik - klimafreundliches Wohnen" und "Photovoltaik - klimafreundliches Arbeiten" abgelöst.
Seitdem werden in diesem Programm nur noch die vollständigen Anträge und Verwendungsnachweise bearbeitet. Die zuständigen Sachbearbeiter*innen kommen zu Beginn der Bearbeitung aktiv auf die Antragsteller*innen zu. Um die Bearbeitung nicht zu behindern, bitten wir von Anfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.
Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung der Stadt Köln werden derzeit keine Bewilligungsbescheide erstellt und keine Förderzuschüsse ausgezahlt. Sobald die Bezirksregierung Köln als Kommunalaufsichtsbehörde den Haushalt genehmigt hat und damit die finale Haushaltssatzung veröffentlicht werden kann, endet die seit Jahresbeginn bestehende vorläufige Haushaltsführung, während der die Stadt Köln nur eingeschränkt handlungsfähig ist.
Eine endgültige Entscheidung über die vorliegenden Vorgänge kann frühestens nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2025/2026 der Stadt Köln getroffen werden.
Das Wichtigste in Kürze

Im Programmteil "Köln-spezifische Maßnahmen" werden Maßnahmen für Bestandsgebäude gefördert, für die keine Förderung nach der "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) möglich sind. Die technischen Anforderungen und die Höhe der Zuwendungen werden nachfolgend beschrieben.
Fachunternehmen dürfen erst beauftragt werden, nachdem Sie den Zuwendungsbescheid von uns erhalten haben.
Es kann ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn gestellt werden. Nutzen Sie dazu im Online-Antrag den Bereich Kommunikation. Nach Erhalt unserer Bestätigung, können Sie auf eigenes Risiko Aufträge erteilen oder Bestellungen tätigen. Die Bewilligung ist unverbindlich, das heißt es ist mit ihr kein Anspruch auf eine spätere Förderbewilligung abzuleiten.
Wir haben für Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Förderung Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien zusammengestellt.
Für alle allgemeinen Fragen zum Förderprogramm stehen Ihnen Mitarbeiter*innen vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt zur Verfügung.
Gerne können Sie eine E-Mail schreiben:
Kontakt per E-Mail
Telefonische Beratungszeiten:
Dienstag bis Freitag: 9 bis 12 Uhr
Telefon: 0221 / 221-34344
Persönliche Beratung:
nach telefonischer Vereinbarung