Neue Förderprogramme

Die Möglichkeit der Antragsstellung in den Förderprogrammen "Gebäudesanierung – klimafreundliches Wohnen", "Photovoltaik – klimafreundliches Wohnen" und "Photovoltaik – klimafreundliches Arbeiten" wird ab sofort ausgesetzt.

Der Fördertopf für die Programme zur Gebäudesanierung und Photovoltaik ist für das laufende Jahr (2024) ausgeschöpft. Es können derzeit keine weiteren Anträge mehr angenommen werden.

Derzeit arbeiten wir die eingegangenen Anträge nach und nach ab. Wir bitten daher, von Anfragen zum Bearbeitungsstand vorerst abzusehen. Die zuständigen Sachbearbeiter*innen kommen bei der Antragsbearbeitung aktiv auf die Antragssteller*innen zu.

Neue Förderprogramme

Seit 1. Oktober 2023 keine Neuanträge möglich

Das erfolgreiche Förderprogramm "Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien - Klimafreundliches Wohnen" wurde zum 1. Oktober 2023 eingestellt. Vollständige Förderanträge, Fördermaßnahmen mit Zuwendungsbescheid und eingereichte Verwendungsnachweise werden weiterhin bearbeitet.

Muss ich meinen eingereichten Antrag zurückziehen und einen neuen Antrag stellen oder wird der bestehende Antrag umgewandelt?

Es gibt keine automatische Umstellung. Für den Antrag gelten die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Förderbedingungen.

Was passiert, wenn ich bereits einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn (VZB) im Förderprogramm "Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien" habe? Kann ich dann davon ausgehen, dass dies auch für den neuen Antrag gilt?

Liegt ein VZB aus dem alten Förderprogramm vor, so ist dieser auch nur für das alte Förderprogramm gültig. Der VZB aus dem alten Förderprogramm hat keine Gültigkeit für ein neues Förderprogramm.
In diesem Fall muss ein neuer Antrag gestellt werden. Die Beauftragung darf dann erst nach Erhalt des neuen Zuwendungsbescheides erfolgen.

Wann kann ich frühestens Fachunternehmen beauftragen?

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Wer kann Fördermittel beantragen?

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Welche Fördervoraussetzungen gibt es?

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Was wird gefördert?

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Wo kann ich einen Antrag stellen?

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Wie hoch ist die maximale Förderung?

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Was ist bei Vermietungen zu beachten?

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Sind Eigenleistungen förderfähig?

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Werden Luft-Wasser-Wärmepumpen gefördert?

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Kann noch ein Antrag auf Auszahlung beim Förderprogramm "Altbausanierung und Energieeffizienz" gestellt werden?

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Kontakt

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Für alle allgemeinen Fragen zum Förderprogramm Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien - klimafreundliches Wohnen stehen Ihnen Mitarbeiter*innen vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt zur Verfügung. 

Telefonische Beratungszeiten:
Donnerstag: 9 bis 12 Uhr
Telefon: 0221 / 221-34344 

Gerne können Sie eine E-Mail schreiben:

Kontakt per E-Mail