Neue Förderanträge können frühestens nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung im Jahr 2025 gestellt werden. Über die weitere Entwicklung werden wir an dieser Stelle informieren.
Aktuell werden die bereits vorliegenden Förderanträge und Verwendungsnachweise bearbeitet. Die zuständigen Sachbearbeiter*innen kommen zu Beginn der Bearbeitung aktiv auf die Antragsteller*innen zu. Um die Bearbeitung nicht zu behindern, bitten wir von Anfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.
Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung der Stadt Köln werden derzeit keine Bewilligungsbescheide erstellt und keine Förderzuschüsse ausgezahlt. Sobald die Bezirksregierung Köln als Kommunalaufsichtsbehörde den Haushalt genehmigt hat und damit die finale Haushaltssatzung veröffentlicht werden kann, endet die seit Jahresbeginn bestehende vorläufige Haushaltsführung, während der die Stadt Köln nur eingeschränkt handlungsfähig ist.
Eine endgültige Entscheidung über die vorliegenden Vorgänge kann frühestens nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2025/2026 der Stadt Köln getroffen werden.
Gebäudesanierung – klimafreundliches Wohnen

Bei der Zusatzförderung zum "Bundesprogramm für effiziente Gebäude" (BEG) werden 10 Prozent der anerkannten förderfähigen Kosten aus den Förderbescheiden von BAFA und KfW gezahlt.
Photovoltaik – klimafreundliches Wohnen

Die Förderung von Photovoltaik-Anlagen, Batteriespeichern und Steckersolargeräten für bestehende Wohngebäude wurde erhöht und ausgeweitet. Künftig werden auch Mieterstrom-Lösungen gefördert.
Photovoltaik – klimafreundliches Arbeiten

Künftig werden auch Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als Eigentümer*innen von bestehenden Gewerbeimmobilien gefördert, wenn sie in Photovoltaik-Anlagen investieren.
Bisherige Förderprogramme
Seit 2018 werden engagierte Kölner*innen bei der energetischen Sanierung und der Nutzung erneuerbarer Energien mit einem finanziellen Zuschuss unterstützt.
Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien

Das Förderprogramm endete am 1. Oktober 2023. Seitdem werden vollständige Anträge bearbeitet, ausstehende Zuwendungsbescheide erstellt, Verwendungsnachweise bearbeitet und bewilligte Förderzuschüsse ausgezahlt.
Altbausanierung und Energieeffizienz

Das Förderprogramm ist am 3. April 2022 ausgelaufen. Aktuell werden die letzten Auszahlungsanträge bearbeitet.