Neue Förderanträge können frühestens nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung im Jahr 2025 gestellt werden. Über die weitere Entwicklung werden wir an dieser Stelle informieren.

Aktuell werden die bereits vorliegenden Förderanträge und Verwendungsnachweise bearbeitet. Die zuständigen Sachbearbeiter*innen kommen zu Beginn der Bearbeitung aktiv auf die Antragsteller*innen zu. Um die Bearbeitung nicht zu behindern, bitten wir von Anfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.

Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung der Stadt Köln werden derzeit keine Bewilligungsbescheide erstellt und keine Förderzuschüsse ausgezahlt. Sobald die Bezirksregierung Köln als Kommunalaufsichtsbehörde den Haushalt genehmigt hat und damit die finale Haushaltssatzung veröffentlicht werden kann, endet die seit Jahresbeginn bestehende vorläufige Haushaltsführung, während der die Stadt Köln nur eingeschränkt handlungsfähig ist.

Eine endgültige Entscheidung über die vorliegenden Vorgänge kann frühestens nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2025/2026 der Stadt Köln getroffen werden.

© Panthermedia/manfredxy

Wir engagieren uns aktiv bei der Förderung von Photovoltaikanlagen bei bestehenden Wohngebäuden. Mit finanziellen Zuschüssen unterstützen wir Bürger*innen dabei, ihre Immobilien nachhaltig und energieeffizient zu gestalten.

Mit diesen Maßnahmen tragen wir dazu bei, den CO2-Ausstoß zu reduzieren, Energiekosten zu senken und die Umwelt vor Ort zu schützen. Wir engagieren sich für eine grüne Zukunft, in der erneuerbare Energien eine zentrale Rolle spielen.

Wichtig

Die Beauftragung von Fachunternehmen oder Bestellungen dürfen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgen.

Unterlagen zum Förderprogramm

Die Inhalte der Förderrichtlinie und des Merkblattes sind verbindliche Bestandteile des Antragsverfahrens. Die darin enthaltenen Vorgaben sind einzuhalten.

Förderrichtlinie Photovoltaik - klimafreundliches Wohnen
PDF, 267 kb
Merkblatt Antrag Förderprogramm Photovoltaik klimafreundliches Wohnen
PDF, 80 kb
Datenschutzerklärung

Das Wichtigste in Kürze

Wer kann Fördermittel beantragen?

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Welche Fördervoraussetzungen gibt es?

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Was wird gefördert?

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Wie hoch ist die maximale Förderung?

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Was ist bei Vermietung zu beachten?

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Sind Eigenleistungen förderfähig?

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Digitalen Förderantrag und Verwendungsnachweise einreichen

Der Online-Antrag, das Förderantrag-Formular und weitere Dokumente sind ausschließlich in unserem zentralen Online-Förderportal hinterlegt. 

Derzeit können keine neuen Anträge angenommen werden. Stattdessen werden alle bisher eingegangenen Anträge bearbeitet. Dies gilt auch für Anträge aus bereits abgelaufenen Förderprogrammen.

Wir bitten, von Anrufen und E-Mails mit Anfragen zum Bearbeitungsstand der Förderanträge und Verwendungsnachweise abzusehen. Diese führen derzeit zu erheblichen Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung.

Antrag aufrufen Online-Förderportal – Erklärung und Anleitung

Kontakt

Für alle allgemeinen Fragen zum Förderprogramm stehen Ihnen Mitarbeiter*innen vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt zur Verfügung.

Telefonische Beratungszeiten
Dienstag bis Freitag: 9 bis 12 Uhr
Telefon: 0221 / 221-34344

E-Mail an das Team der Förderprogramme: gebaeudesanierung@stadt-koeln.de