Neue Förderanträge können frühestens nach Inkrafttreten der Haushaltssatzungim Jahr 2025 gestellt werden. Über die weitere Entwicklung werden wir an dieser Stelle informieren.
Aktuell werden die bereits vorliegenden Förderanträge und Verwendungsnachweise bearbeitet. Die zuständigen Sachbearbeiter*innen kommen zu Beginn der Bearbeitung aktiv auf die Antragsteller*innen zu. Um die Bearbeitung nicht zu behindern, bitten wir von Anfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.
Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung der Stadt Köln werden derzeit keine Bewilligungsbescheide erstellt und keine Förderzuschüsse ausgezahlt. Sobald die Bezirksregierung Köln als Kommunalaufsichtsbehörde den Haushalt genehmigt hat und damit die finale Haushaltssatzung veröffentlicht werden kann, endet die seit Jahresbeginn bestehende vorläufige Haushaltsführung, während der die Stadt Köln nur eingeschränkt handlungsfähig ist.
Eine endgültige Entscheidung über die vorliegenden Vorgänge kann frühestens nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2025/2026 der Stadt Köln getroffen werden.

Wir fördern die Gebäudesanierung umfassend, um eine nachhaltige und energieeffiziente Stadtentwicklung zu unterstützen. Dies trägt nicht nur zur Senkung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen bei, sondern erhöht auch den Wohnkomfort und den Wert der Immobilie.
Der Förderzuschuss beträgt 10 Prozent der nachgewiesenen förderfähigen Kosten aus den eingereichten Förderbescheiden der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Die benötigten Fachunternehmen dürfen erst nach Freigabe durch die Bundesförderung beauftragt werden. Die Antragstellung bei uns muss vor Fertigstellung der bewilligten Maßnahme erfolgen.
Das Wichtigste in Kürze
Unterlagen zum Förderprogramm
Die Inhalte der Förderrichtlinie, des Merkblattes zur Förderrichtlinie und der Datenschutzerklärung sind verbindliche Bestandteile des Antragsverfahrens. Die darin enthaltenen Vorgaben sind einzuhalten.
Digitalen Förderantrag und Verwendungsnachweise einreichen
Der Online-Antrag, das Förderantrag-Formular und weitere Dokumente sind ausschließlich in unserem zentralen Online-Förderportal hinterlegt.
Derzeit können keine neuen Anträge angenommen werden. Stattdessen werden alle bisher eingegangenen Anträge bearbeitet. Dies gilt auch für Anträge aus bereits abgelaufenen Förderprogrammen.
Wir bitten, von Anrufen und E-Mails mit Anfragen zum Bearbeitungsstand der Förderanträge und Verwendungsnachweise abzusehen. Diese führen derzeit zu erheblichen Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung.
Kontakt
Für alle allgemeinen Fragen zum Förderprogramm stehen Ihnen unsere Mitarbeiter*innen vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt zur Verfügung.
Telefonische Beratungszeiten:
Dienstag bis Freitag: 9 bis 12 Uhr
Telefon: 0221 / 221-34344