
Unser Ziel ist es, für alle Kinder und Jugendlichen in Köln optimale Bildungsangebote sowie gerechte Chancen für Bildung und Teilhabe zu schaffen. Besondere Herausforderungen in der Planung ergeben sich unter anderem durch
- aktuell und zukünftig stark steigende Kinder- und Schüler*innenzahlen
- Armutslagen bei Kindern und Jugendlichen,
- bestehende Rechtsansprüche auf Kindertagesbetreuung
- Erfordernisse einer bedarfsgerechten und zukunftsfähigen Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendangebote in den Bereichen Freizeit und Beratung
- den Wandel der Schulstrukturen in Abhängigkeit vom Elternwahlverhalten und
- die Inklusionsentwicklung in den Bereichen Jugendhilfe und Schule.
Eine integrierte Planung – also das Zusammendenken von Planungen der Jugendhilfe und Schulentwicklung – ermöglicht es, diesen Herausforderungen mit einem umfassenden Blick zu begegnen und von vornherein alle relevanten Bildungsaspekte einzubeziehen und miteinander zu verknüpfen.
Dabei verantworten wir, die Stabsstelle Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung im Dezernat Bildung, Jugend und Sport, folgende Aufgabengebiete:
- Jugendhilfeplanung mit Kindertagesbetreuung sowie Kinder- und Jugendförderplanung
- Spielplatzbedarfsplanung
- Schulentwicklungsplanung
- Inklusionsplanung
- Bildungsmonitoring und
- Kommunale Koordinierung der Prävention von Kinderarmut
Die Jugendhilfeplanung ist eine kommunale Pflichtaufgabe und umfasst zum Beispiel die Planung von
- Kindertagesstätten
- Jugendeinrichtungen und
- Spielplätzen.
Zu den klassischen Aufgaben gehören die Bestandsfeststellung, Bedarfsermittlung und Maßnahmenplanung von Angeboten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Die Planung soll dabei ein möglichst wirksames, vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Angebot von Jugendhilfeleistungen gewährleisten. Insbesondere die Förderung von jungen Menschen und ihren Familien in sozial herausgeforderten Lebensbereichen gehört zu den Aufgaben der Jugendhilfeplanung. Im gesamten Planungsprozess sind die freien Träger und junge Menschen frühzeitig und umfassend zu beteiligen.

Grundlagen für die Planungen einer bedarfsgerechten Kindertagesbetreuung sind die Vorschriften des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII) und des Kinderbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (KiBiz). Gesetzlich verankert sind die Rechtsansprüche auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab einem Jahr in einer Kindertageseinrichtung oder in einer Kindertagespflege und auf einen Kitaplatz für Kinder ab drei Jahren. Das Betreuungsangebot der frühkindlichen Bildung soll bedarfsgerecht und wohnortnah sein. Das bedeutet, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen müssen in der sich daraus ergebenen Größe, an einem passenden Ort und mit einem sozialraumorientierten Angebot, vorausschauend geplant und umgesetzt werden.
Die Planung aller Kindertageseinrichtungen muss aufgrund der langen Bauzeiträume und der Bevölkerungsentwicklung langfristig angelegt sein. Grundlage für die Planung der Kindertageseinrichtungen ist die städtische Bevölkerungsprognose, bereits bestehende Plätze in Kindertageseinrichtungen, geplante Plätze in gesicherten neuen Projekten und die Elternbedarfe. Die Planung ist auf einen langfristigen Zeitraum angelegt, wird jedoch jährlich anhand der aktuellen Daten fortgeschrieben. Aktuelle Bevölkerungsprognosen werden entsprechend stadtteilspezifisch in der Ausbauplanung berücksichtigt. Hierin gehen vor allem Annahmen und Vorausberechnungen zu Fertilität und Wanderungsbewegungen ein sowie projektierte Wohnbauprojekte in Köln. Bei allen neu entstehenden Wohnbaugebieten wird die Jugendhilfeplanung frühzeitig an den Planungsprozessen beteiligt und meldet neu entstehende Bedarfe für Kindertageseinrichtungen an, sodass diese direkt in den Projekten berücksichtigt und bedarfsgerechte Betreuungsangebote frühzeitig umgesetzt werden.
Weiterführende Informationen
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene von 6 bis 27 Jahren können zahlreiche Angebote der Kinder- und Jugendarbeit in allen Stadtteilen Kölns besuchen. Sie finden dort viele Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung, Beratung und Unterstützung und zur Mitgestaltung.
Allein 114 Einrichtungen und mobile Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit laden junge Menschen Treffen, Spielen, Bewegen und Mitmachen in unserer Stadt ein. Sie sind kostenfrei und können ohne besondere Teilnahmebedingungen besucht werden.
Viele Jugendverbände und Jugendorganisationen wie Kirchen- und Pfadfindergruppen, politische Gruppierungen oder Schülervertretungen arbeiten ehrenamtlich und fördern die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in Köln.
Einrichtungen der Jugendsozialarbeit und Jugendberufshilfe bieten Beratung und Unterstützung, wenn es um Fragen von Schule, Ausbildung, Beruf und Arbeiten für junge Menschen in unserer Stadt geht. Überall in Köln organisierte Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sollen dazu beitragen, junge Menschen vor Gewalt und Suchtgefahren zu schützen und auch ihren Eltern Hilfestellungen bieten.
Um diese Angebote in Köln zu sichern und gerecht zu verteilen, legt der "Kommunale Kinder- und Jugendförderplan" fest, wo und wie Kinder- und Jugendarbeit in den Stadtteilen stattfinden soll. Gemeinsam mit der Jugendhilfeplanung und dem Amt für Kinder, Jugend und Familie wirken hieran zahlreiche Akteur*innen der Jugendhilfe vor Ort mit. Der Förderplan gilt für jeweils fünf Jahre, also der Dauer einer Wahlperiode des Rates.
Um Köln kinder- und jugendfreundlich zu gestalten, ist uns die Meinung der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen besonders wichtig. Wir versuchen, sie so oft wie möglich nach ihren Ideen zu befragen. Sowohl zu konkreten Angeboten als auch bei Befragungen in Köln, wie zum Beispiel bei der großen Jugendbefragung 2018.
Weiterführende Informationen

In Köln gibt es aktuell über 700 öffentliche Spielplätze. Dazu zählen sowohl "klassische" Spielplätze für Kinder, als auch Bolz- und Basketballplätze, Skateranlagen und Familienparks. Diese Flächen dienen als öffentliche Freiräume der Kommunikation und Begegnung für alle Bürger*innen in unserer stark verdichteten Stadt. Die Spielraumplanung verdeutlicht und erläutert den hohen Stellenwert von Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum. Alle fünf Jahre prüft sie die Entwicklung der Flächen entlang von Richtwerten und Qualitätsstandards. Dabei stellt vor allem die rasante Bevölkerungsentwicklung die Verwaltung vor große Herausforderungen.
Sicherung, Weiterentwicklung und Ausbau von Spiel- und Bewegungsflächen bleiben dringliche Aufgaben, um auch zukünftig bedarfsgerechte und wohnortnahe Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen in ausreichendem Maße und hoher Qualität zur Verfügung zu stellen. Die bezirkliche Planung der Maßnahmen entscheiden die neun Bezirksvertretungen.
Informationen zum Planungsbericht und den konkreten Maßnahmenplanungen
Wir als Schulträger haben die Verantwortung, ausreichende Schulplätze für Köln anzubieten. Den Rahmen hierfür bildet das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Schulentwicklungsplanung ist hierbei das Instrument, um die richtige Schule, zur richtigen Zeit, in der richtigen Größe, am richtigen Ort vorzusehen.
Städtische Schulen in Köln, Schuljahr 2024/2025
Grundschulen 141 / 53 % | Hauptschulen 12 / 5 % | Realschulen 20 / 8 % | Gesamtschulen 18 / 7 % | Gymnasien 35 / 13 % | Förderschulen 17 / 6 % | Schulen für Kranke 2 / 1 % | Weiterbildungskollegs 2 / 1 % | Berufskollegs 17 / 6 % | |
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schulen | 53 | 5 | 8 | 6 | 13 | 6 | 1 | 1 | 6 |
Unser Ziel ist es dabei, das Schulangebot bedarfsgerecht und wohnortnah weiterzuentwickeln. Die Planungen gehen normalerweise zehn bis fünfzehn Jahre in die Zukunft. Schulentwicklungsplanung ist eine Daueraufgabe. Unsere Planungen werden regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht, zum Beispiel mit der Veröffentlichung städtischer Einwohnerprognosen.
Neben der Schulentwicklungsplanung für die allgemeinbildenden Schulen ist die Schulentwicklungsplanung für die städtischen Berufskollegs ein weiterer Baustein der Kölner Bildungsplanung. Bei der Planung von Berufskollegs liegt der Fokus auf der Bildungsgangplanung zur Sicherung eines gleichmäßigen und alle Schulformen umfassenden Bildungsangebotes. Darunter fallen beispielweise Bildungsgänge des dualen Systems (Ausbildung) oder auch Bildungsgänge zum Nachholen von Schulabschlüssen.
Weiterführende Informationen

Wir setzen uns dafür ein, dass an Kölner Schulen alle Kinder und Jugendlichen gleichermaßen willkommen sind. Denn Vielfalt ist eine Bereicherung für die (Lern-)Gemeinschaft. Inklusive Bildung ist seit Bestehen der UN-Behindertenrechtskonvention das Recht eines jeden Kindes. Die Gestaltung des Lernumfeldes muss sich an dieser Vielfalt orientieren, an den individuellen Möglichkeiten aller Schüler*innen. Unter diesen Voraussetzungen können sie gemeinsam ihre individuellen Bildungschancen bestmöglich ausschöpfen.
Die Umsetzung des Rechts auf inklusive Bildung setzt einen tiefgreifenden Wandel des deutschen Bildungssystems voraus, für den viele notwendige Rahmenbedingungen auch aufgrund der Komplexität der Aufgabe noch nicht vereinbart sind. Diese gilt es auf der Grundlage der Expertise aller relevanten Professionen gemeinsam zu erarbeiten. Mit der kommunalen Inklusionsplanung für Kölner Schulen werden die kommunalen Handlungsräume in diesem Prozess ausgeleuchtet und der Wandel für Köln mitgestaltet.
Weiterführende Informationen

Kommunales Bildungsmonitoring informiert mit Daten und Fakten über das örtliche Bildungssystem. Es ist auf aktuelle Fragestellungen ausgerichtet und ist die Basis für eine auf Indikatoren beruhende, regelmäßige Berichterstattung. Durch die Beobachtung und Analyse von Strukturen und deren Entwicklungen in der Kölner Bildungslandschaft und durch Vergleiche mit anderen Kommunen wird die Leistungsfähigkeit des Bildungswesens dokumentiert. Es informiert Rat, Verwaltung und Stadtgesellschaft über Rahmenbedingungen, Verläufe und Ergebnisse von Bildungsprozessen.
Daraus werden die erforderlichen Informationen zur Steuerung der Bildungslandschaft abgeleitet. Der Aufbau einer relevanten Informationsgrundlage für alle Planungs- und Entscheidungsebenen ist eine wesentliche Grundlage für das Bildungsmanagement. Dieser Bericht untersucht das Bildungsgeschehen vom frühkindlichen Bildungsbereich bis hin zur Weiterbildung im Erwachsenenalter.
Weiterführende Informationen
Aktuelle Monitoringberichte fokussieren auf den Ausschnitt des Lernens an allgemeinbildenden und an beruflichen Schulen sowie auf die Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen.

Aktuell lebt mehr als jede*r fünfte Einwohner*in Kölns unter 18 Jahren in ökonomischen Armutslagen. Wir setzen uns aktiv für die Bekämpfung der negativen Auswirkungen von Armut auf die Lebenslagen und Bildungs-, Gesundheits- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen ein. Das gelingende Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen steht im Mittelpunkt.
Seit 2017 nehmen wir am Landesprogramm "kinderstark – NRW schafft Chancen" teil. Der Rat hat im Jahr 2019 die Gesamtstrategie "Kölner Kinder stärken!" zur Prävention von Kinder-, Jugend- und Familienarmut verabschiedet. Die Präventionsplanung fordert eine vorausschauende Konzept- und Maßnahmenentwicklung zur Verbesserung der Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen, unabhängig ihres sozialen Status oder ihrer Herkunft. Herausforderungen ergeben sich dabei unter anderem durch aktuell und zukünftig steigende Zahlen von Kindern und Schüler*innen, die vielfachen Armutslagen von Kindern und Jugendlichen sowie Flucht und Zuwanderung.

Das Aufgabengebiet der Präventionsplanung umfasst primär:
- Die Umsetzung der Gesamtstrategie "Kölner Kinder stärken"
- Die konzeptionelle Umsetzung und Weiterentwicklung der kommunalen Präventionskette, beginnend mit den "Frühen Hilfen" bis hin zum gelingenden Übergang in Ausbildung, Schule und Beruf, im Rahmen der Teilnahme am Landesprogramm "kinderstark – NRW schafft Chancen" (vorher "Kommunale Präventionsketten" und "Kein Kind zurücklassen!")
- Die empirische Analyse zu Armuts-und Bedarfslagen von Kindern und Jugendlichen, beteiligungsorientierte Planungs- und Kommunikationsprozesse mit Kindern, Jugendlichen, Eltern sowie Bildungsinstitutionen und Akteur*innen.

Praxismaßnahmen
Neben den strategischen Maßnahmen innerhalb der Gesamtstrategie "Kölner Kinder stärken" können seit 2020 mit den kinderstark-Fördermitteln des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI NRW) folgende Praxismaßnahmen umgesetzt werden:
Familienportal Guter Start Köln
Familiengrundschulzentren
Gesundheitslotsendienst an Kölner Familiengrundschulzentren
Bildungslots*innen für geflüchtete Kinder
Kölner Familienhäuser aufsuchend
Lots*innen im Familienbüro Köln
Digitale Angebote des Museumsdienstes Köln