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Wir setzen uns dafür ein, dass an Kölner Schulen alle Kinder und Jugendliche gleichermaßen willkommen sind. Vielfalt ist eine Bereicherung für die (Lern-)Gemeinschaft und inklusive Bildung und seit Bestehen der UN-Behindertenrechtskonvention das Recht eines jeden Kindes. 

Witzige Schüler und Lehrerin als Team in der Schule © stock.adobe.com/Kzenon

Die Gestaltung des Lernumfeldes muss sich an dieser Vielfalt orientieren und an den individuellen Möglichkeiten aller Schüler*innen. Unter diesen Voraussetzungen können sie gemeinsam ihre Bildungschancen bestmöglich ausschöpfen. Die Umsetzung des Rechts auf inklusive Bildung setzt einen tiefgreifenden Wandel des deutschen Bildungssystems voraus. Für den Wandel sind viele notwendige Rahmenbedingungen – auch aufgrund der Komplexität der Aufgabe – noch nicht vereinbart. Diese gilt es auf der Grundlage der Expertise aller relevanten Professionen gemeinsam zu erarbeiten. Mit der kommunalen Inklusionsplanung für Kölner Schulen wollen wir die kommunalen Handlungsräume in diesem Prozess ausleuchten und den Wandel für Köln mitgestalten.

Hier erfahren Sie mehr über die kommunale Inklusionsplanung

Die kommunale Inklusionsplanung für Kölner Schulen enthält Ansätze, Ziele und Maßnahmen, die auf die Ausweitung und Verbesserung der inklusiven Bildung und des Gemeinsamen Lernens in Kölner Schulen abzielen. Darüber hinaus wird über bisherige Maßnahmen, deren Sachstand sowie Planung berichtet. Die Inklusionsplanung bezieht sich insbesondere auf kommunale Aufgaben, die geeignet sind, die Inklusion an Kölner Schulen zu verbessern und Prozesse im Gemeinsamen Lernen zu etablieren. Die Maßnahmen lassen sich den vier übergeordneten Zielsetzungen zuordnen:

  • Förderung von Netzwerken/Information
  • Optimierung kommunaler Bildungsaufgaben
  • Bewusstseinsbildung/Öffentlichkeitsarbeit 
  • Projektsteuerung

Zu den Maßnahmen zählen beispielweise:

  • Monitoring: Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen
  • Planungsschwerpunkt Multiprofessionalität
  • das Schaffen eines (regionalen) Netzwerkes für Schulen, Beratende, Qualifizierende und
  • die bedarfsgerechte Anpassung des Schulbaus, die Beschaffung besonderer Ausstattung sowie Lehr- und Lernmittel

In 2024 werden wir die Entwicklung und Zielerreichung der Maßnahmen der KIP überprüfen. Nach Betrachtung und Evaluierung erfolgen dann die Fortschreibung und Aktualisierung des Inklusionsplans mit bisherigen Ansätzen, die gut funktioniert haben und neuen Ideen.

Was versteht man unter dem Recht auf inklusive Bildung?

Alle Menschen haben die gleichen Rechte, unabhängig von Geschlecht, Alter oder Herkunft, von Religionszugehörigkeit oder Bildung, von eventuellen Behinderungen oder sonstigen individuellen Merkmalen. Sie sind von Beginn an Teil der Gesellschaft, werden mit ihrer Individualität akzeptiert und können gleichberechtigt und selbstbestimmt an dem gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieses Recht auf Inklusion wurde im Dezember 2006 in einem Vertrag der Vereinten Nationen definiert. In diesem Vertrag wurden die Rechte von Menschen mit Behinderungen zusammengefasst und Inklusion zu einem Menschenrecht erklärt. Das Recht auf Inklusion gilt ebenso für den Bereich Bildung und Schule. Demnach streben inklusive Schulen, im Gegensatz zu Förderschulen, das Gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung an. Bei allen Kindern sollen die individuellen Bedürfnisse berücksichtigt werden. Die Unterschiede der einzelnen Kinder gelten als normal, positiv und Bereicherung für alle. Ziel ist es, dass jedes Kind mithilfe von individueller Förderung die Schule absolvieren kann.

Schulen erhalten Unterstützung

Die inklusiv arbeitenden Schulen erhalten hierfür Unterstützung von uns und vom Land Nordrhein-Westfalen. Um das Ziel zu erreichen, allen Menschen in Deutschland eine inklusive Bildung zu ermöglichen, ist der Aufbau eines inklusiven Schulsystems erforderlich, das alle Personen mit und ohne Behinderungen optimal fördert und Einzelne nicht wegen ihrer Behinderung ausgrenzt. Dies setzt voraus, dass geeignete Rahmenbedingungen geschaffen werden. Dazu müssen entsprechende Gesetze und Finanzierungskonzepte geschaffen sowie Bildungsschwerpunkte und -themen der methodischen Lehre und bestehender Strukturen angepasst werden.

Deshalb ist es wichtig, dass Bund, Länder und Kommunen gemeinsam einen geeigneten Rahmen schaffen, um mithilfe aller Beteiligten und Institutionen, die mit der Thematik befasst sind, geeignete regionale Konzepte erarbeiten zu können. Da die Bundesländer für den Bereich Bildung zuständig sind, hat jedes Land ein eigenes Schulgesetz, in dem auch das Recht auf inklusive Bildung verankert ist. Demnach unterscheiden sich die Schulsysteme der Bundesländer und ebenso die Konzepte zur Umsetzung der inklusiven Bildung voneinander. Somit hat sich in einigen Schulen Deutschlands schon viel verändert, in anderen Schulen hingegen weniger. Die Veränderungen in den Schulen unterscheiden sich nicht nur in den 16 Bundesländern, sondern auch innerhalb von Nordrhein-Westfalen und Köln sehr.

Kommunaler Inklusionsplan für Kölner Schulen 3.0 (2019)
PDF, 2386 kb

Monitoring-Stelle Deutschland: Un-Behindertenrechtskonvention

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Auftaktveranstaltung zur Entwicklung des ersten Kölner Inklusionsplans

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