Es ist möglich, dass Sie einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben.

Sie haben Anspruch wenn,

  • Sie sich tatsächlich in Köln aufhalten,
  • Sie voraussichtlich länger als 6 Monate nicht in der Lage sind, einer Erwerbstätigkeit von täglich mindestens drei Stunden nachzugehen,
  • Sie noch nicht im gesetzlichen Rentenalter nach § 41 Absatz 2 SGB XII sind,
  • Sie das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht haben, aber eine ausländische Altersrente beziehen,
  • Sie unter 15 Jahre alt sind und nicht mit Ihren leiblichen Eltern beziehungsweise einem Elternteil zusammenleben,
  • Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln, wie zum Beispiel aus Einkommen oder Vermögen, sicherstellen können,
  • Sie keine oder nicht ausreichende Ansprüche auf andere Sozialleistungen haben, wie Kindergeld, Wohngeld, Rente, Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen und mit mindestens einer Person, die Anspruch auf Bürgergeld hat, in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, steht Ihnen eventuell ebenfalls Bürgergeld zu. Bitte wenden Sie sich zur Überprüfung an das Jobcenter.

Downloads und Infos

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Was bedeutet Hilfe zum Lebensunterhalt?

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Welche Unterlagen werden zur Antragstellung benötigt?

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Vorsprache

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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