Online-Sozialhilfeantrag
In diesem verfahrensspezifischen Datenschutz-Steckbrief geben wir Ihnen eine Übersicht zu der Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten nach den Regelungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (Artikel 13, 14 DSGVO).

Wir verarbeiten Ihre Daten zu folgendem Zweck:
Antrag auf Sozialhilfe (SGB XII, Kap. 3, 4. 5 - 9) oder Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Im Rahmen des zu stellenden Antrags auf Leistungen benötigt das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln die Angaben sowohl zu den personenbezogenen Daten der antragstellenden Person als auch von den Mitgliedern der Einstandsgemeinschaft.

Wir verarbeiten folgende Daten beziehungsweise Datenkategorien von Ihnen:
1.) Stammdaten inkl. Kontaktdaten von Ihnen und ggf. weiteren Personen in der Haushaltsgemeinschaft:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Familienstand, Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus
2.) Daten zur Leistungsgewährung inkl. ggf. Gesundheitsdaten: Einkommensnachweise, Vermögensnachweise, Bedarfe für Unterkunft und Heizung, Unterhaltsansprüche, Daten zur Kranken- und Pflegeversicherung, ggf. Schwerbehinderung und Pflegebedarf
3. Kontodaten (Bankverbindung)

Wir geben Ihre Daten folgendermaßen weiter:
m Rahmen der gesetzlichen Aufgabenerledigung an Dritte.
Das sind beispielsweise: Stadt Köln Unterhaltsheranziehung, Stadt Köln Amt für Wohnungswesen, Stadt Köln Amt für Kinder, Jugend und Familie, Andere Sozialleistungsträger, Gerichte, Vermieter (wenn an diesen direkt gezahlt wird), Energieversorger (wenn an diesen direkt gezahlt wird), Auftragsverarbeiter (z.B. IT-DienstleisterOstwestfalen-Lippe-Informationstechnologie (OWL !T) als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO etc.
Falls die Aufgabenwahrnehmung mit Geldleistungen (Ein- oder Auszahlungen) verbunden ist werden Ihre personenbezogenen Daten an die Stadtkasse zur Verarbeitung weitergegeben, ggf. auch zur Zwangsvollstreckung bei Nichtzahlung.
Nach dem Gesetz über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (ArchivG NRW) müssen nach Ende der Aufbewahrungsfrist Sachakten (ggf. auch mit Ihren personenbezogenen Daten) dem historischen Archiv der Stadt Köln angeboten werden. Das Archiv entscheidet über eine eventuelle Archivierung der Akten.
Ggf. erfolgende Anfragen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten.
Berechtigte Anfragen von Dritten nach den Regelungen für die Datenübermittlung nach § 8 Datenschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW)
Wenn Ihr Anliegen mit der Zahlung von Gebühren oder Ähnlichem sowie Geldzuwendungen verbunden ist, geben wir Ihre Daten an die Stadtkasse weiter. Von dort erfolgt die Auszahlung beziehungsweise die Überwachung der Geldeingänge. Von dort wird gegebenenfalls bei Nicht-Zahlung die Vollstreckung ausstehender Beträge durch die Abteilung Vollstreckung in der Kämmerei veranlasst.
Wir müssen, wie alle Behörden, nach Ende der Aufbewahrungsfrist Sachakten dem Historischen Archiv der Stadt Köln anbieten, gegebenenfalls auch mit Ihren personenbezogenen Daten. Das Archiv entscheidet über eine eventuelle dauerhafte Archivierung der Akten nach dem Archivgesetz Nordrhein-Westfalen.

Ihre Daten werden nicht gesammelt oder ausgewertet, um Persönlichkeits-, Verhaltens-, Bewegungsprofile oder Ähnliches von Ihnen zu erstellen, das heißt, es findet kein Profiling statt.

Dauer der Speicherung und Löschung:
Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen und städtischen Aufbewahrungsfristen bzw. hier für die Zeit der Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Liegen die Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (§ 84 SGB X).

Die rechtliche Grundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist:
Artikel 6 Abs. 1 lit. c) , 7, 28 DSGVO iVm
a) Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) in Verbindung mit dem Ersten Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) und §§ 67 ff. Zehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB X), oder
b) für den Asylbereich entsprechend den §§ 7, 8, und 15 AsylbLG, in Verbindung mit dem Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Verantwortlich (verantwortliche Stelle nach Artikel 4, Ziffer 7 DSGVO) ist die:
Stadt Köln
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
E-Mail: poststelle.sozialamt@stadt-koeln.de
Telefon: 0221/221-91220 (Außenstellen), 211-98550 (AsylbLG), 221-29595 (ambulant), 0221-92220 (vollstationär&
Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, erreichen Sie unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten wie folgt:
Willy-Brandt-Platz 2
50679 KölnTelefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-24422
datenschutzbeauftragter@stadt-koeln.de
Datenschutzbeauftragter der Stadt Köln
Stadthaus Deutz - Westgebäude

Sie haben das Recht,
- Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten zu erhalten,
- eine Einwilligung sofern erteilt zu widerrufen oder der Verarbeitung Ihrer Daten zu widersprechen,
- dass unrichtige Daten über Sie bei uns berichtigt werden,
- dass nicht mehr erforderliche Daten über Sie bei uns gelöscht werden,
- dass unter bestimmten Bedingungen die Verarbeitung Ihrer Daten eingeschränkt wird und
- Ihre Daten im Sinne der Übertragbarkeit in einem maschinenlesbaren Format zu erhalten.
Möchten Sie eines Ihrer Rechte in Anspruch nehmen, dann wenden Sie sich bitte an die verantwortliche Stelle oder an den Datenschutzbeauftragten (siehe oben).
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Nordrhein-Westfalen ist das:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 38424-0