Wenn Sie öffentliches Straßenland für den Warenverkauf, für Straßenfeste, für Veranstaltungen oder auch zum Aufstellen von Blumenkübeln nutzen, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis.

Weitere Hinweise erhalten Sie auf den folgenden Seiten.

Blumenkübel

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Möchten Sie das Stadtbild verschönern und Ihre Liebe zu Blumen zum Ausdruck bringen?

Mehr Informationen

Drehgenehmigungen für Film- und Fernsehaufnahmen

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Informationsstände

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Laufsportveranstaltungen

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Motorsportveranstaltungen

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Radsportveranstaltungen (Radrennen)

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Radsportveranstaltungen (Volksradfahren)

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Sankt-Martins-Umzüge und Martinsfeuer

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Straßenfeste, Weihnachtsmärkte und so weiter

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Straßenhandel mit Blumen, Kerzen, Kränzen und Ähnlichem

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Umzüge, zum Beispiel Schützen- und Karnevalsumzüge

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Warenauslagen auf der Straße

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Warenverkauf aus einem Fahrzeug heraus

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Werbemaßnahmen/Promotionsstände

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Nutzung öffentlicher Flächen
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefax
siehe Servicenummern
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung

Anfahrt

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