Sie möchten Blumen, Grablichter, Kerzen und Kränze auf öffentlichem Straßenland zum Verkauf anbieten.
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Falls noch Fragen bestehen, erreichen Sie uns unter folgenden Telefonnummern: Für den Stadtbezirk 1: 0221 / 221-27797, Für die Stadtbezirke 2,3,4,6: 0221 / 221-26824, Für die Stadtbezirke 5,7,8,9: 0221 / 221-27732
70 Euro, sofern kein Ortstermin erforderlich ist. 130 Euro, sofern ein Ortstermin erforderlich ist. Sofern eine Ausnahmegenehmigung von der Pflicht zum Führen einer Reisegewerbekarte erforderlich ist (§ 55 Gewerbeordnung) werden hierfür zusätzlich Verwaltungsgebühren in Höhe von 100 Euro erhoben. Darüber hinaus werden nach Tarif Nummer 1.3 des Gebührentarifes zur Sondernutzungssatzung für die Verkaufsfläche pro Quadratmeter und Tag 7,60 Euro Sondernutzungsgebühren erhoben. Die Gebühren können Sie auch bargeldlos mit Karte bezahlen.