Sie wollen auf der Straße aus einem Fahrzeug heraus leicht verderbliche Waren, wie zum Beispiel Obst und Gemüse, Brot und Backwaren, Speiseeis oder nichtalkoholische Heißgetränke zum Verkauf anbieten.

Der Verkauf aus einem Fahrzeug heraus wird auch als ambulanter Handel bezeichnet. Dabei unterscheidet man die Genehmigungen für

  • den allgemeinen ambulanten Handel und
  • den ambulanten Handel mit Speiseeis und nichtalkoholischen Heißgetränken.

Beim Verkauf aus einem Fahrzeug heraus handelt es sich außerdem um eine Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes. Diese ist nach den unten genannten Vorschriften erlaubnis- und gebührenpflichtig.

Ein fester Standort wird hierbei nicht eingenommen. Die Standzeit darf den Zeitraum von 20 Minuten nicht überschreiten.

Hier finden Sie Informationen zur ersten Beantragung und zur Verlängerung.

Benötigte Dokumente

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Downloads und Infos

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Bei Abholung der Erlaubnis sind alle Dokumente im Original vorzulegen.

Vorsprache

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Nutzung öffentlicher Flächen
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefax
siehe Servicenummern
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung

Anfahrt

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