Sie wollen auf der Straße aus einem Fahrzeug heraus leicht verderbliche Waren, wie zum Beispiel Obst und Gemüse, Brot und Backwaren, Speiseeis oder nichtalkoholische Heißgetränke zum Verkauf anbieten.
Der Verkauf aus einem Fahrzeug heraus wird auch als ambulanter Handel bezeichnet. Dabei unterscheidet man die Genehmigungen für
- den allgemeinen ambulanten Handel und
- den ambulanten Handel mit Speiseeis und nichtalkoholischen Heißgetränken.
Beim Verkauf aus einem Fahrzeug heraus handelt es sich außerdem um eine Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes. Diese ist nach den unten genannten Vorschriften erlaubnis- und gebührenpflichtig.
Ein fester Standort wird hierbei nicht eingenommen. Die Standzeit darf den Zeitraum von 20 Minuten nicht überschreiten.
Hier finden Sie Informationen zur ersten Beantragung und zur Verlängerung.
Bei Abholung der Erlaubnis sind alle Dokumente im Original vorzulegen.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Nutzung öffentlicher Flächen
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln -
- Telefax
- siehe Servicenummern
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Nutzung öffentlicher Flächen
- Öffnungszeiten
-
Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung