Wenn Sie Waren wie Obst- und Gemüseschütten oder Kleiderständer auf öffentlichem Straßenland anbieten möchten, darf die Auslage grundsätzlich nur direkt vor Ihrem Ladenlokal erfolgen.
Die Warenauslage darf bis zu 0,50 Meter ohne Genehmigung in den öffentlichen Raum ragen. Für eine größere Auslage ist eine Genehmigung erforderlich. Diese kann bis zu einer Tiefe von einem Meter genehmigt werden, sofern nach Aufstellung eine Mindestgehwegbreite von 1,50 bis 2,50 Metern bleibt.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Nutzung öffentlicher Flächen
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln -
- Telefax
- siehe Servicenummern
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Nutzung öffentlicher Flächen
- Öffnungszeiten
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Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung