Wenn Sie Waren wie Obst- und Gemüseschütten oder Kleiderständer auf öffentlichem Straßenland anbieten möchten, darf die Auslage grundsätzlich nur direkt vor Ihrem Ladenlokal erfolgen.

Die Warenauslage darf bis zu 0,50 Meter ohne Genehmigung in den öffentlichen Raum ragen. Für eine größere Auslage ist eine Genehmigung erforderlich. Diese kann bis zu einer Tiefe von einem Meter genehmigt werden, sofern nach Aufstellung eine Mindestgehwegbreite von 1,50 bis 2,50 Metern bleibt.

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Nutzung öffentlicher Flächen
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefax
siehe Servicenummern
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung

Anfahrt

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