Bebauungsplanung geht ins Verfahren
Mit seinem Votum für die Einleitung des Planverfahrens und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat der Ratsausschuss für Stadtentwicklung die ersten Weichen zur Erweiterung des RheinEnergieSportpark in Köln-Sülz gestellt.
Um den gestiegenen Erwartungen des modernen Fußballsports für den Profi- und auch den leistungsbezogenen Nachwuchsbereich gerecht zu werden und insbesondere im Wettbewerb um Nachwuchstalente konkurrenzfähig zu bleiben, plant der 1. FC Köln, seine Trainingsinfrastruktur zu erweitern. Insbesondere die Funktionsräume (Kabinen, Krafträume, Regenerationsbereich etc.), die Sporthalle und die vorhandenen Trainingsplätze entsprechen nicht mehr den heute gestellten Anforderungen. Eine bauliche Optimierungen der vorhanden Anlagen ist nicht möglich. Zentrale Voraussetzung für eine langfristig erfolgreiche und tragfähige Trainingsinfrastruktur ist aus Sicht des FC die Realisierung aller erforderlichen funktionalen Einheiten an einem einzigen Standort.
Neun Standorte innerhalb und zwei außerhalb des Kölner Stadtgebietes wurden daher nach planungsrechtlichen, funktionalen und qualitätswirksamen Kriterien detailliert geprüft. Aus dieser Analyse ging das Gelände am bestehenden RheinEnergieSportpark, Franz-Kremer-Allee in Köln-Sülz, als am besten geeigneter Standort hervor. Eine Realisierung und Ergänzung der sportlichen Nutzung an dieser Stelle entspricht der ursprünglichen Planung für den Äußeren Grüngürtel der Stadt Köln sowie dem aktuellen Entwicklungskonzept "Grüngürtel: Impuls 2012", die diesen Abschnitt des Äußeren Grüngürtels als "Sportband" deklarieren.
Als Grundlage für die erforderliche Erweiterung der Trainingsinfrastruktur am Standort des RheinEnergieSportparks hat der 1. FC Köln eine Masterplanung für das Sportareal erstellt. Er sieht die Errichtung eines Leistungszentrums auf einem bestehenden Kunstrasenplatz in direkter Nähe zum Geißbockheim und dem Franz-Kremer-Stadion vor. Außerdem sind drei neue Trainingsplätze im Nordwesten des Plangebietes sowie optional die Errichtung von vier Kleinspielfeldern für die Öffentlichkeit vorgesehen.
Für die Umsetzung der Masterplanung muss öffentliches Planungsrecht geschaffen werden. Dazu sind die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Beiden Vorlagen hat der Ausschuss für Stadtentwicklung jetzt zugestimmt. Im Bebauungsplan soll der überwiegenden Teil des Plangebietes, auch die geplanten Trainingsplätze und die Kleinspielfelder, als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportanlage festgesetzt werden.
Die Verwaltung wird die Öffentlichkeit zu einem noch nicht benannten Termin im Rahmen einer Abendveranstaltung unter der Leitung der Bezirksbürgermeisterin an dem Verfahren beteiligen.